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Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
von 24 Stunden jeweils die Arbeitszeit durch die Pausen (§ 4 ArbZG: 30-45 Minuten) zu unterbrechen ist. Gleiches gilt für die Ruhezeiten (§ 5 ArbZG: 11 Stunden). Geteilte Dienste sind möglich, wobei dann vom Arbeitgeber innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes und des folgenden 24- Stundenzeitraumes jeweils die v.g. Vorschriften des ArbZG einzuhalten sind. Bei geteilten Diensten ist das Einhalten ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Kriterium für die Ruhepause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereitzuhalten. BAG Urteil vom 05. Mai 1988, Az: 6 AZR 658/85 ..., liegt eine Ruhepause ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden (bei entspre ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Werktag ist nicht der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus. Falls Sie an die Ruhepausen oder Ruhezeiten denken, gilt, dass nach Beginn der individuelle ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
als der biologische Alterungsprozess. Eines der größten Lernhemmnisse ist das - kollektiv geteilte - Selbstvorurteil, nicht mehr (so gut) lernen zu können. Für das Bildungskonzept bedeutet das: Vermeiden Sie kleinschrittige, faktenzentrierte Lernaufgaben, stellen Sie Lernberatung "im Hintergrund" zur Verfügung und ermöglichen Sie Lernerfolge, damit das o.g. Selbstvorurteil durch gegenteilige Erfahrungen korrigiert ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 3445
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn inn ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich, sind zwei derartige Schrankteile oder ein geteilter Schrank in doppelter Breite notwendig." Fazit: Die Aufstellung von Kleiderschränken in einem Toilettenvorraum ist nicht zulässig, diese sind in einem Umkleideraum aufzustellen. Das Mindestmaß für Kleiderschränke beträgt ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZ ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 1581
oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Für Mitarbeiter in überbetrieblichen Diensten gelten grundsätzlich die gleichen Fachkundeanforderungen. Der Einsatz von anderen Fachleuten kann bei der Erbringung der festgelegten Einsatzzeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Personen die Fachkundevoraussetzungen des § 7 ASiG i.V.m. § 4 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
kann, abweichend von § 3 ArbZG, ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt werden (gemäß § 7 Abs. 8 ArbZG max. zwölf Kalendermonate).Ob der Tarifvertrag für Sie einschlägig ist und welche Abweichungen vom ArbZG dort geregelt sind, muss eingehend geprüft werden, da davon eine konkrete Auslegung abhängig ist.Das ArbZG enthält keine Festlegungen, wie viele Dienste nacheinander zulässig sind. Maßgebend ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Die Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. In § 19 ist geregelt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben“. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, von dem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst die vertraglich vereinbarten Berichte anzufordern. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Arbeitgeber im Rahmen ihrer beratenden ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) vorliegt. Da beide Betätigungsfelder als auch die entsprechende Ausbildung einer Dynamik unterliegen, wird man aber nicht von einem Automatismus in der Form ausgehen können, dass ein Mitarbeiter des (technischen) gehobenen oder höheren Dienstes der Arbeitsschutzverwaltung sich gleichzeitig als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) bezeichnen und tätig ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
: Die Arbeitsstättenverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes erlassen worden ist und somit grundsätzlich auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte und Arbeiter) gilt. ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von SpringernBerücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge, keine geteilten Schichten undbesonders wichtig: rechtzeitige Information der Arbeitnehmer ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691