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Viele Firmen führen Einstellungsuntersuchungen durch, bei denen sie prüfen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist.Sofern diese Einstellungsuntersuchungen nicht eine spezielle Rechtsgrundlage haben, wie z.B. nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), ist die Zulässigkeit und der Umgang mit den bei einer Einstellungsuntersuchung erworbenen ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 21494
Hier ist das Alter des Auszubildenden entscheidend. Sofern die Auszubildenden unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen, sind diese zweimal jährlich zu unterweisen, ansonsten reicht einmal, es sei denn, in speziellen Vorschriften wird eine zweimalige Unterweisung gefordert.Nach § 1 gilt das JArbSchG für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,1 ...
Stand: 24.01.2024
Dialog: 30841
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 1936
Die Beschäftigung sehr junger Schüler/-innen in Laboratorien ist sehr problematisch.Es gilt:Grundsätzlich ist ein Praktikum gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG auch für unter 14 jährige Schüler möglich. Hier gilt § 7 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 JArbSchG – demnach also auch die Beschäftigungseinschränkungen aus § 22 JArbSchG (siehe Ausführung unten!).Wie unten ausgeführt ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 18123
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 20587
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 21141
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt.Die ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
wie Betriebsanweisung und Unterweisung bis zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Besondere Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind vom Arbeitgeber zu beachten, wenn ein Auszubildender noch jugendlich ist. ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 3494
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
sind die einzelnen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten.Generell gilt, dass Schülerinnen und Schüler mit gefährlichen Arbeiten nicht beschäftigt werden dürfen. Hierzu zählen alle Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind. Dazu kommt noch die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder ...
Stand: 03.04.2018
Dialog: 255
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
allgemein gültigen Regelungen aufstellen. (2) Es sollten stets Angaben zu folgenden nationalen Vorschriften gemacht werden: 1. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) Angaben zu Beschäftigungsbeschränkungen/-verboten, z. B.: Beschäftigungsbeschränkungen nach §22 JArbSchG für Jugendliche beachten. 2. Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6351
Unterweisungen:§ 12 Arbeitsschutzgesetz§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz§ 24 Sprengstoffgesetz§ 5 Baustellenverordnung§ 12 Betriebssicherheitsverordnung§ 14 Biostoffverordnung§ 14 Gefahrstoffverordnung§ 3 PSA-Benutzungsverordnung§ 4 LastenhandhabungsverordnungZahlreiche Unterweisungsvorschriften finden sich in den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und den BG-Regeln. Beispielhaft sei hier nur die DGUV ...
Stand: 14.04.2022
Dialog: 3674
Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG)Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene Arbeiten:Arbeiten ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 14516
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42531
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren.Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Bei den Vorgaben wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt nach JArbSchG als Kind.Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Schwangeren und Stillenden und ihren Kindern ...
Stand: 24.12.2023
Dialog: 43868
Regelungen für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG getroffen.Unter dem zweiten Titel des JArbSchG sind Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt:" § 22 Gefährliche Arbeiten (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275