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Macht eine Rot-Grün-Schwäche der Augen eine Tätigkeit als Mechatroniker unmöglich?

KomNet Dialog 21494

Stand: 27.03.2024

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Konsequenzen aus Befunden

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Frage:

Macht eine Rot-Grün-Schwäche der Augen eine Ausbildung zum und Tätigkeit als Mechatroniker unmöglich?

Antwort:

Viele Firmen führen Einstellungsuntersuchungen durch, bei denen sie prüfen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist.

Sofern diese Einstellungsuntersuchungen nicht eine spezielle Rechtsgrundlage haben, wie z.B. nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), ist die Zulässigkeit und der Umgang mit den bei einer Einstellungsuntersuchung erworbenen Kenntnissen arbeitsrechtlich bzw. datenschutzrechtlich zu beurteilen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir zu arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekten keine nähere Beratung anbieten können.


Hinweise:

Grundlage für Einstellungs-/Eignungs-/Erstuntersuchungen können neben gesetzlichen auch individuelle oder kollektivvertragliche Regelungen wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge sein. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die hierbei eine bestimmte fachliche Qualifikationen der Ärztin oder des Arztes fordern.


Es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, nicht eine Allgemeinmedizinerin oder einen Allgemeinmediziner, sondern eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt, der später auch im Betrieb arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführt, mit der Durchführung von Einstellungsuntersuchungen zu beauftragen, da diese mit den Arbeitsplatzverhältnissen und -anforderungen vertraut sind.


In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt als auch andere Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Nur dann, wenn Beschäftigte der Einstellungsuntersuchung zugestimmt und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt von seiner Schweigepflicht entsprechend entbunden haben, dürfen diese Untersuchungsergebnisse an den Arbeitgeber weitergeben.