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Die Anfrage, ob Schrankenanlagen mit kraftbetätigten Toren und Türen und den daraus resultierenden Konsequenzen gleichzusetzen sind, wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Eine einfache "Ja-" oder "Nein-Antwort" zu geben, ist uns daher nicht möglich. Gleichwohl geben wir folgende informationen, die bei der Problemlösung hilfreich sein könnten:In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 20241
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
muss vermieden werden"Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen an Türen in Arbeitsstätten finden sich in der technischen Regel - ASR A1.7 "Türen und Tore" (www.baua.de/ASR/).Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Maßnahmen der o. g. VdS-Richtlinien zu prüfen und ggf. anzuwenden. Gesetzliche Vorgaben an Brandwände, Brandabschlüsse inkl. Türen ergeben sich aus der Landesbauordnung (z ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 13796
Beschichtungsstoffe". Unter Nummer 5 ist hier u. a. nachzulesen:"Fluchtwege müssen so angelegt sein, dass Lackierräume auf kürzestem Weg verlassen werden können. Fluchtwege dürfen nicht durch oder in andere explosionsgefährdete Räume oder Bereiche (z. B. Lacklager) führen.Grundsätzlich sind in Lackierräumen mindestens zwei möglichst an entgegengesetzten Wänden liegende Notausgänge erforderlich." ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbeondere die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten".In den Begriffsbestimmungen wird unter der Nummer 3 u. a. Folgendes ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Im Anhang der ArbStättV ist unter der Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" nachzulesen ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 44038
Die Antwort ergibt sich aus Punkt 10.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.7 "Türen und Tore":"Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für das Einrichten und Betrieben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.Für das Einrichten und Betreiben von nicht Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
führt u.a. Folgendes aus:"(...)Um die Anforderungen an die Breite von Fluchtwegen in der ASR A2.3 validieren zu können und zur Klärung von Unterschieden zum Bauordnungsrecht, wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Fachgutachten beauftragt und daraus aufeinander abgestimmte Verkehrs- und Fluchtwegbreiten für die ASR A1.8 und ASR A2.3 abgeleitet ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43658
von einer Palette fallen oder durch Anfahren eines Gabelstaplers beschädigt werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" schreibt unter Abschnitt 5 Absatz 2 & 3 folgendes vor:"(2) Die Länge des Hauptfluchtweges ist die kürzeste Wegstrecke (ohne Berücksichtigung der Raumausstattung, jedoch nicht durch Wände gemessen) vom Beginn des Fluchtweges bis zu einem Notausgang. Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46
Für die Beantwortung Ihrer Anfrage legen wir die Aussagen des Internet-Auftritts "Sichere Schule" der DGUV zugrunde. Hier heißt es unter dem Punkt "Anforderungen an (Tür-) Verglasungen":"In der Vergangenheit ist Drahtglas häufig im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen eingesetzt worden. Drahtglas erfüllt jedoch grundsätzlich nicht die Anforderungen an die vorgeschriebenen Sicherheitseigenschaften ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 20260
2,00 m betragen. Eine Unterschreitung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Wartungsgänge darf eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Hinweis: Beim Errichten von neuen ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Absatz 7 vorgegebenen Bedingungen abweichend zulässig.Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter Nummer 2.3 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können."Für durchsichtige Türen und Tore ist Ziffer 1.7 (4) im Anhang der ArbStättV heranzuziehen.Die ASR A 1.7 "Türen und Tore" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und hier ist unter dem Punkt 5 Abs. 6 folgendes nachzulesen:"Damit Beschäftigte nicht durch zersplitternde Flächen von Türen und Toren gefährdet ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
werden oder in den Normauslegestellen, z.B. Universitäten, IHK usw., von Berechtigten eingesehen werden).Kennzeichnung der Örtlichkeit in Verkehrs- und Fluchtwegen (Brandschutzzeichen): Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Fluchtwegen bzw. Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall ...
Stand: 15.09.2019
Dialog: 6507
Gefahrstoffschränke nach TRGS 510 müssen die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllen (siehe TRGS 510 , Anhang 1 " Lagerung in Sicherheitsschränken"). Nach dieser DIN müssen die Türen grundsätzlich selbstschließend sein. ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 43593
Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.7 Türen und Tore an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tore ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 2544