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KomNet-Wissensdatenbank

Werden Kühlraumtüren in Brandschutzqualität gesetzlich gefordert?

KomNet Dialog 13796

Stand: 11.09.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Baulicher Brandschutz, Rettungseinrichtungen

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Frage:

Werden Kühlraumtüren in Brandschutzqualität gesetzlich gefordert?

Antwort:

Nach Abschnitt 8 der VdS-Richtlinie - VdS 2032 "Brandschutz für Kühl- und Tiefkühllager, Leitfaden für die Planung, Ausführung und den Betrieb" gilt:

"Kühl- und Tiefkühllager sind von anderen Nutzungsbereichen durch Komplextrennwände oder Brandwände baulich voneinander abzutrennen. Großflächige Kühl- und Tiefkühllager sind durch Komplextrennwände oder Brandwände zu unterteilen. Die bautechnische Ausführung der Komplextrennwände und Brandwände, z.B.

- Überdachung der Wand,

- Schutz betriebsnotwendiger Öffnungen und Durchführungen,

- Anschlüsse an Außenwände

ist gemäß dem Merkblatt VdS 2234 "Komplextrennwände und Brandwände, Merkblatt für die Anordnung und Ausführung"  zu realisieren."


"Räumen, in denen betriebstechnische Einrichtungen mit erhöhten Brangdgefahren, z.B. Kälteaggregate mit Kältemitteln, elektrischen Schaltanlagen, Kompressoranlagen, Batterieladestationen, untergebracht sind, sollten an Außenwänden des Gebäudes angeordnet und ausschließlich von außen zugänglich sein. Diese Räume sollten von anderen Räumen mindestens feuerbeständig abgetrennt werden.

Frei werdende Kältemittel müssen gefahrlos abgeführt werden können. Ein Übertritt von Gasen in Nebenräumen, Treppenhäuser, enge Höfe und Flure muss vermieden werden"


Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen an Türen in Arbeitsstätten finden sich in der technischen Regel - ASR A1.7 "Türen und Tore" (www.baua.de/ASR/).


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Maßnahmen der o. g. VdS-Richtlinien zu prüfen und ggf. anzuwenden. Gesetzliche Vorgaben an Brandwände, Brandabschlüsse inkl. Türen ergeben sich aus der Landesbauordnung (z. B. BauO NRW). Hierzu kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde Auskunft geben. Weitere verbindliche Vorgaben können auch aus Erlaubnissen oder Genehmigungen bestehen.


Auf die Informationen der Broschüre Technik 32 "Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" der BAuA weisen wir hin.