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ist. Die Mengenschwellen hängen von der Einstufung der Gefahrstoffe nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) ab. Diese Einstufung kann z. B. Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts des Produktes entnommen werden.Für die Summe alle Gefahrstoffe gilt hier grundsätzlich die Obergrenze von 1.500 kg. Für spezielle gefährliche Eigenschaften (z. B. entzündbar) gelten gemäß Tabelle 1 der TRGS 510 geringere ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um einen Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis handelt. Stoffe und Gemische sind nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) einzustufen und, sofern sie als gefährlich eingestuft wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Einstufung ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42448
verfügbar. Bei Fragen kann man sich jedoch an die nationale Auskunftsstelle (REACH-CLP-Biozid Helpdesk, Link siehe unten) wenden. ZusammenfassungSollen Diisocyanate als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen über 0,1 Gew.-% nach dem 24. Februar 2022 in Verkehr gebracht werden, muss auf dem Etikett der oben zitierte Schulungshinweis ergänzt werden und der Lieferant muss sicherstellen ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 43532
In Anhang VIII der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung ) sind die HARMONISIERTE INFORMATIONEN FÜR DIE GESUNDHEITLICHE NOTVERSORGUNG UND FÜR VORBEUGENDE MAßNAHMEN geregelt. Der Geltungsbereich des Anhang VIII ist in Absatz 2 des Anhangs beschrieben. Laut Absatz 2.2 gilt der Anhang VIII gilt nicht für Gemische für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung und für Gemische für produkt ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
Stoffe aufzuführen:gefährliche Stoffe und Gemische gemäß CLP Verordnung, d.h. alle Produkte mit Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 17835
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
, dass ein Versandstück das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Grossverpackung oder dem Grosspackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt ist.Die eigentliche Verpackung des Kraftstoffadditiv ist nach den Vorgaben des Artikel 33 der CLP Verordnung zu kennzeichnen.Hinweis:Bei Anwendung der Freistellungen nach Kapitel 3.4 sind folgende Vorschriften des ADR weiterhin ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
für Fertigarzneien auch keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Anhand von Gebrauchsinformationen oder Fachinformationen können z.B. Apotheker und Ärzte fachkundig beraten." (DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus") Weitere Informationen sind unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ/FAQ_node.html zu entnehmen. Die chemikalienrechtlichen ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
) bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber atemwegssensibilisierend oder hautsensibilisierend wirkendenden Gefahrstoffen (nach Gefährdungsbeurteilung „H334“ oder „H317“ im Sinne der CLP-Verordnung) bzw. sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen sowie bei Feuchtarbeit spätestens sechs Monate,b) bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Unfangreiche Informationen zum Anhang VIII CLP-Verordnung können Unternehmen auf folgender Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abrufen: https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/steps-for-industryIn der Broschüre "Der UFI und die Kennzeichnung Ihrer Produkte" wird zur Kennzeichnung ausgeführt:"AB WANN SOLLTE DER UFI AUF DEM ETIKETT ANGEGEBEN WERDEN?Unter allen Umständen sollte ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43187
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2( ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
werden und die gelagert werden. Verwendung wird in der CLP-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1272/2008) in Art. 2 Nr. 25 definiert: Verwendung ist Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;Lagern wird in §2 GefStoffV (6) definiert: Lagern ist das Aufbewahren ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
Um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Notfallmaßnahmen festzulegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten und ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
/Inverkehrbringer nicht möglich, kann auch eine entsprechende Mitteilung an die für den Hersteller/Inverkehrbringer zuständige Aufsichtsbehörde gegeben werden.In der GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV werden Sicherheitsdatenblätter und weiterführende Informationen angeboten. Auf die Rubrik "Sicherheitsdatenblatt" beim REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin-BAuA weisen wir hin. ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Für den beschriebenen Fall braucht kein Expositionsverzeichnis geführt werden.Begründung:In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist unter dem § 2 Absatz 3 folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch einges ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
enthält der Eintrag die Anmerkung 29, in welcher darauf hingewiesen wird, dass der Stoff sich auf der Bearbeitungsliste des AGS zur Ableitung einer Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) gemäß TRGS 910 befindet. Denn laut Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-VO handelt es sich bei Vinylchlorid um einen unter anderem als krebserzeugend Kategorie 1A (nachweislich beim Menschen krebserzeugend) harmonisiert ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42441
Die meisten Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft. Somit handelt es sich hierbei um Gefahrstoffe im Sinne des § 2 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV festzustellen, ob beim Umgang mit diesen ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988