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Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25 ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 20045
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss aber gewährleistet ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen.Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Auf § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV weisen wir hin.Da der Betriebsarzt als auch die Fachkraft ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen (§ 2 Abs.2 und § 5 Abs.2 ASiG). Die regelmäßige Begehung ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
Nach § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 des ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
. Übernimmt der Betriebsarzt / die Betriebsärztin diese Aufgabe dennoch, erfolgt sie aufgrund eines eigenständigen Auftrags, der klar von der arbeitsmedizinischen Vorsorge getrennt werden muss. ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43251
Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt ...
Stand: 01.10.2018
Dialog: 42470
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Nach ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein." Welche Arbeiten im Einzelfall unter gefährliche Arbeiten im Sinne des JArbSchG fallen, ob diese ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte. Da ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
Die Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrie ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
Nach § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese dient auch zur Information der Beschäftigten ü ...
Stand: 14.10.2020
Dialog: 4162
Der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert und somit keine Berechtigung zur Berufsbezeichnung `Ingenieur` hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt. Ingenieure werden an Hochschulen ausgebildet ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Weder aus § 193 SGB VII selbst, noch aus der zugehörigen Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), lässt sich mit Ausnahme der Verpflichtung, dass der Arbeitgeber die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen hat, eine Verpflichtung des Arbeitgebers ableiten, die Fachkraft ...
Stand: 13.08.2015
Dialog: 24532
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921