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Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden.Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
werden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 („Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“) konkretisiert.Unter 3.1 ist dort aufgeführt: „Die erste Vorsorge muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.“. Die Teilnahme an der „Pflichtvorsorge“ ist eine Bedingung für die Aufnahme Ihrer als gefährdend eingestuften Tätigkeit. Sie kann nicht erst ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
Tätigkeiten angeboten werden muss. (4) Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des oder der Beschäftigten ermöglicht werden muss. Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Betriebsarzt/Ihrer Betriebsärztin anhand der Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.Hinweis:Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 42671
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
sowie umfassende Hygienemaßnahmen nach dem Brandeinsatz sind Voraussetzungen dafür, dass Belastungen mit Gefahrstoffen niedrig bleiben. In besonderen Situationen kann es bei Feuerwehreinsatzkräften vereinzelt auch zu einer kurzzeitig erhöhten Aufnahme von krebserzeugenden PAK kommen. Die Pflicht zum Angebot der nachgehenden Vorsorge besteht bei jedem der genannten Anlässe. Hier gibt es keine geringe Gefährdung ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt." Eine Angebotsuntersuchung fällt unter die arbeitsmedizinische Vorsorge (s. § 2 (3) ArbMeddVV: "Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden muss." ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" vor.Eine Angebotsvorsorge muss angeboten werden, wenn "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Mehlstaub bei Einhaltung einer Mehlstaubkonzentration von 4 Milligramm pro Kubikmeter Luft" ausgeführt werden (siehe Anhang ArbMedVV Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 j).Welche Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 13225
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge selbst beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen einschließlich notwendiger Impfungen. Körperliche oder klinische Untersuchungen einschließlich notwendiger Impfungen sind Angebote, die Studierende ablehnen können. § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bleibt davon unberührt!Ist die Hochschule ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
der gefährdenden Tätigkeit angeboten sein. Berücksichtigen Sie den dafür erforderlichen zeitlichen Vorlauf.Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen tauschen sich über die Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsbeurteilung unter Beachtung der Vorgaben für Datenschutz und Schweigepflicht miteinander aus.Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen stimmen untereinander ab, wer Wunschvorsorge ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 42493
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
zumindestens Angebotsvorsorge nach ArbMedVV angeboten werden. Diese kann nach oder in Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung" durch den die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführende(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden.Die durch den beruflichen Aufenthalt in der Wüstenumgebung verursachte Exposition gegenüber Stäuben erfordert -wie auch bei anderen staubbelasteten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich evtl. Impfungen wird im Sinne der ArbMedVV durch den/die vom Arbeitgeber bestellte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt. Der Arzt/die Ärztin muss sich vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen (§6 Abs.1 ArbMedVV). Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
sind Schülerinnen und Schüler den Beschäftigten gleichgestellt, sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Gemäß § 12 BioStoffV gilt für sie auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.5 "Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" wird unter 4.2 "Angebot der Impfung" ausgeführt:"(1) Das Impfangebot erfolgt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arzt oder die Ärztin ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698