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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
die Anforderungen für den Verkauf und die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische weiterhin zu erfüllen.Da der Betrieb ohne sachkundige Person den Verkauf dieser Stoffe und Gemische, auf die in Anlage 2 der Verordnung verwiesen wird, nicht fortführen darf, sollte der Ersatz sofort oder zumindest zeitnah erfolgen. In dieser Zwischenzeit sind Tätigkeiten, für die die Sachkunde erforderlich ist, auszusetzen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 44033
wie Betriebsanweisung und Unterweisung bis zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Besondere Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind vom Arbeitgeber zu beachten, wenn ein Auszubildender noch jugendlich ist. ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 3494
kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Es ist zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen zu differenzieren. Nur die arbeitsmedizinische Vorsorge muss zwingend durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - definiert u. a. das Ziel, die Definition und den Anwendungsbereich sowie die unterschiedlichen Arten der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
geregelt. Demnach hat der Arbeitgeber (Betreiber) sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach Maßgabe der in Anhang 2 zur BetrSichV genannten Vorgaben wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebs geprüft werden. In Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen" der Verordnung sind der Anwendungsbereich und das Schutzziel der Prüfungen für Arbeitsmittel ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 24125
Vorbemerkung: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt keine speziellen Untersuchungen zum Mutterschutz oder zum Schutze des ungeborenen Kindes. Hier wird ganz allgemein der Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen geregelt. Hinweise, wie speziell bei Schwangeren verfahren werden soll, enthält die ArbMedVV darüber hinaus nicht. Frage I: In § 6 Abs. 2 ArbMedVV ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
Bei den von Ihnen beschriebenen " Hebehilfen" handelt es sich gemäß DGUV Vorschrift 68 um ein Flurförderzeug.Vorweggenommen sei, dass hier die " Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV) " mit § 2 Absatz 2 zutreffend ist:"Eine Maschine im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ist auch:a) eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.12.2020
Dialog: 43328
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind.Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Der Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Beschäftigten1.Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Gemische, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
ist entsprechend zu dokumentieren. Wichtig ist, dass der Fahrer seine Zeiten (bspw. Bereitschaftszeit, Arbeitszeit, usw. ...) ordnungsgemäß mittels Fahrtenschreiber dokumentiert!Hinweis:Die Regelung des § 21a ArbZG gilt nur für Beschäftigte, die Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind folgende Konkretisierungen zu finden:Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesem oder dieser auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
Nachbuchen über mehrere Tage aus den vorgenannten technischen Gründen nicht möglich ist darf im grenzüberschreitenden Verkehr nur die Bescheinigung gemäß Beschluss der Kommission vom 14.Dez.2009 (2009/959/EU) verwendet werden, im nationalen Verkehr ist eine Bescheinigung gemäß § 20 der Fahrpersonal-Verordnung - FPersV - erforderlich. Handschriftliche Notizen oder Vermerke auf Ausdrucken etc ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Für arbeitsmedizinsche Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1). Danach ist der Arbeitgeber gemäß ArbMedVV verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen. Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648