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. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssena) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
eine ausreichende Bewegungsfläche unmittelbar vor dem Spind vorhanden sein. Zu Frage Nr. 2 Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV müssen Umkleideräume leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden. Entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein. Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 05.12.2016
Dialog: 27279
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Umkleideräume müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollen Umkleide- und Waschräume für Frauen und Männer getrennt sein. Für Jugendliche und Erwachsene getrennte Umkleide- und Waschräume werden nicht gefordert. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 1768
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Des Weiteren sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
Mindestanforderung erforderlich:"- räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereichen - Möglichkeiten zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung, in denen verschmutzte Schutz- und Arbeitskleidung getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt werden kann. Vorzugsweise sollte die Aufbewahrung in 2 Räumen erfolgen, die durch einen Waschraum verbunden sind. - Einrichtungen zum Trocknen ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 21512
besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes zu Umkleideräumen nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
von Pausenräumen sowie von Wasch-, Umkleide- und Toilettenräumen. Vor dem Beginn der Einrichtung einer Baustelle steht aber die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Auf Baustellen kann der Arbeitgeber hierzu auch den Bauherrn/die Bauherrin hinzuziehen. In dieser Beurteilung wird letztlich festgelegt, welchen Gefährdungen die Mitarbeiter an den einzelnen Arbeitsplätzen ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
ist, in einen gesicherten Bereich führen.Bei der Bemessung der Verkehrswege/Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darstellen, ist die ASR A2.3 heranzuziehen.Ob es möglich ist, die angesprochenen Spinde im Flur aufzustellen, muss letztlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Ggf. sollte der vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr beratend hinzugezogen werden.Hinweis:Weitere Anforderungen ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
(Biostoffverordnung -BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 (Allgemeine Schutzmaßnahmen) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleiden vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist.Die TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ konkretisiert ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren.Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 3.5 "Raumtemperatur""(1) Arbeitsräume, in dene ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
, dass in dem Gebäude des Kunden ein Raum zum Umkleiden gestellt wird. Läßt sich dies nicht einrichten, so muss vor Ort eine geschützte Umkleidemöglichkeit durch den Arbeitgeber geschaffen werden. Bei größeren Bauvorhaben werden zu diesem Zwecke Baustellenwagen oder -container bereitgestellt. Sollten diese Möglichkeiten alle nicht geifen, so muss die vorhandene Umkleidemöglichkeit am Firmensitz genutzt ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
und ähnliche Personen müssen in einigen Bädern die Toiletten und die Umkleiden reinigen. Dort befindet sich immer wieder Stuhl. Auch Binden und Tampons werden gebraucht liegen gelassen. In diesem Fall empfehlen wir eine Hepatitis A- und eine Hepatitis B-Impfung.Die rechtliche Quelle ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)Nach unserem Kenntnissen sind keine weiteren Impfungen ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 7861
Die Regelungen für Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und au ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
, wenn die Person durch geeignetes Schuhwerk und den Fußboden geerdet ist. Ggf. ist geeignete Oberbekleidung zu verwenden. Ein Umkleiden innnerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches ist unzulässig. Siehe Abschnitt 7.3 der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (www.baua.de/TRBS/). Hinweis: Arbeiten in Zone 0 sind nur ...
Stand: 17.02.2015
Dialog: 14100
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 Sa ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630