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Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) relevant. Die Forderung unter § 7 der LärmVibrationsArbSchV, dass der Arbeitgeber die nach § 3 Absatz 1 Satz 6 der LärmVibrationsArbSchV festgelegten Schutzmaßnahmen ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen - LärmVibrationsArbSchV - legt Grenzwerte für den Bereich der Exposition von Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen am Arbeitsplatz fest.Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 0,1 Hz und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper gesundheitliche Folgen haben ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 22594
. Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure). (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: - Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung in Hitze, Kälte, Nässe oder Staub, - Überschreitung der Auslösewerte für Lärm oder Vibrationen (siehe LärmVibrationsArbSchV ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
einstellen zu können. In großen Hallen kann deswegen auf eine Sichtverbindung nach außen verzichtet werden, weil beides dort gewährleistet ist, wenn Tageslicht durch Oberlichter einfallen kann und in der Halle große Entfernung zu überblicken sind.Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV lässt dem Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit, statt eines Pausenraums ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort ist unter der Nummer 4.2 folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
der Nutzung als Arbeitsplatz und den sonstigen Nutzungsarten, da in der Regel weder das Mobiliar (Arbeitstisch, Sitzgelegenheit, Ablageflächen,...) noch die sonstigen Umgebungsfaktoren (Lärm, Ablenkung,...) den an einen Büroarbeitsplatz zu stellenden Anforderungen entsprechen.Je nach Größe der Schule und des Kollegiums empfiehlt sich deshalb die Einrichtung von separaten Arbeits- und Vorbereitungsräumen ...
Stand: 06.11.2021
Dialog: 26776
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985