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Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
) sind zusätzlich die Anforderungen der Abschnitte 6 bis 12 zu erfüllen.Bei der Lagerung in Lagern werden einzelne Brand(bekämpfungs)abschnitte auch Lagerabschnitte genannt. Bei der Lagerung im Freien können einzelne Lagerabschnitte neben der baulichen Abgrenzung auch durch geeignete Abstände voneinander getrennt werden, die die Anforderungen der TRGS 510 erfüllen (vgl. Abschnitt 2 Absatz 12 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
Grundsätzlich ist dies möglich.Bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) einzuhalten.In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
, auf dem folgende Angaben waagerecht und deutlich lesbar anzubringen sind:a) die Produktkategorie des gebrauchsfertigen Produktes und die entsprechenden Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen in g/l gemäß Anhang II;b) der maximale Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen des gebrauchsfertigen Produktes in g/l.Im Anhang I der Verordnung sind „Verfestigende Grundbeschichtungsstoffe" definiert ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 43469
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist hierzu unter 6.5 "Allgemeine Schutzmaßnahmen - Lagerung" in Absatz 17 Folgendes nachzulesen:"Eine Aufbewahrung unter Verschluss kann u. a. durch verschlossene Arbeitsräume und Lager, z.B. Schlüssel, Codekarten, RFID-Transponder (radio-frequency identification), oder verschlossene Schränke oder Container erfolgen. Auch ein Betriebsgelände mit Werkszaun ...
Stand: 14.09.2022
Dialog: 43709
Zur Notwendigkeit der Lagerung im Sicherheitsschrank:Grundsätzlich sind Druckgasflaschen gemäß TRGS 526 aus Brandschutzgründen außerhalb der Laboratorien sicher aufzustellen. Bei der Aufstellung im Labor sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies stets jedoch bei erhöhtem Brandrisiko. (Ziffer 5.2.11.1 TRGS 526)Nach DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwende ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
) legt fest: „Als wesentliche Messgröße ist in der Regel der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel LpAeq zu erfassen und zwar – je nach Messstrategie – für eine einzelne Tätigkeit oder für einen Zeitabschnitt eines Arbeitstages.“ Der äquivalente Dauerschallpegel ist der zeitliche Mittelwert eines Schalldruckpegels L(t), der in einer bestimmten Frequenzbewertung und einer bestimmten Zeitbewertung ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 27838
Die grundsätzlichen Anforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern finden Sie in dem Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe- TRGS 510- "Neufassung" vom 16.02.2021. Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird in Anhang 1 der TRGS 510 näher beschrieben. Hier wird u.a. auch auf die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43526
für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach den Allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen unter Punkt 4.2 (13) der TRGS 510 gilt:"(13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
gemäß den Absätzen 6.8.2.4.1 und 6.8.2.4.2 handelt, oder «Monat, Jahr», gefolgt von dem Buchstaben«L», wenn es sich bei dieser Prüfung um eine zwischendurch stattfindende Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 6.8.2.4.3 handelt;– Stempel des Sachverständigen, der die Prüfung vorgenommen hat;..." ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 42526
müssen gut abspülbar sein, um Rückstände zu vermeiden. Nach dem Abspülen mit Wasser sind die Masken bei Temperaturen unter 50 oC zu trocknen, Strahlungswärme ist zu vermeiden.Lagerung und Prüfung werden in der DGUV Regel 112-190 ausführlich beschrieben und sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Wichtig ist, dass die Lagerung staubdicht, streng getrennt von Pflanzenschutzmitteln, schädlichen Gasen ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
Tätigkeiten und Lagerungen die Rangfolge der Explosionsschutzmaßnahmen vor:Verhinderung der Bildung explosionsfähiger AtmosphäreVermeidung wirksamer ZündquellenMinderung der Auswirkungen einer ExplosionAnhang I GefStoffV enthält ergänzende Detailanforderungen:Nr. 1.5: Anforderungen an Lagerung (Abstände, bauliche Ausführung, technische Einrichtungen)Nr. 1.6: Anforderungen an Tätigkeiten (inklusive ...
Stand: 25.08.2025
Dialog: 44179
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume ...
Stand: 14.03.2025
Dialog: 44090