Ergebnisse 41 bis 60 von 231 Treffern
Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also bei der Zusamme ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 8957
, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition einzelne ausgewählteMaßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen.(2) Ein eindeutiger Maßstab für „geringe Menge“ lässt sich allgemeingültig nicht angeben, da hierzu auch die gefährlichen Eigenschaften, das Freisetzungsvermögen des Gefahrstoffes und die konkreten Arbeitsbedingungen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Ja, es ist richtig, dass wenn die Jahresmenge unter einer Tonne bleibt, eine Registrierung nach REACH nicht notwendig ist. Es hängt aber von der Substanz ab, ob andere Regelungen oder Beschränkungen in Betracht kommen. Ohne genaue Kenntnis des Stoffes und seiner inhärenten Stoffeigenschaften (insbesondere toxikologische und ökotoxikologische Daten) sowie des vorgesehenen Einsatzgebietes ist eine A ...
Stand: 09.11.2011
Dialog: 14894
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Nein, Radon und seine Zerfallsprodukte wirken sich nicht auf die im Keller oder in sonstigen Räumen gelagerten Lebensmittel aus. Die an Staubpartikel gebundenen Zerfallsprodukte von Radon können sich in unbedenklichen Mengen außen auf den Lebensmitteln ablagern. Nicht verpackte Lebensmittel können nach einfachem Abwaschen ohne Bedenken verzehrt werden. ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43380
Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe d der VO EG Nr. 561/2006 bezieht sich auf Fahrzeuge, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden. Der von Ihnen beschriebene Fall stellt ein unvorhersehbares Ereignis dar. Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses (Schutz der allgemeinen Sicherheit und Ordnung), kann hier im weiteren Sinne von einem Notfall ausgegangen werden. Die Ausnahme ...
Stand: 29.03.2013
Dialog: 18223
ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Die oben genannte Forderung ergibt sich aus dem § 8 Abs. 6 GefStoffV, wonach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert werden müssen. Das heißt aber auch, dass die Mengen „bereitgehalten“ werden dürfen, die für die Arbeit erforderlich sind. Es darf aber nicht gelagert werden.Des Weiteren ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Für den Transport von Dichlormethan gelten die Gefahrgutvorschriften Straße - ADR. In diesen wird Dichlormethan als gefährliches Gut mit der UN-Nr. 1593 und der Klasse 6.1 eingestuft. Welche genauen Anforderungen sich ergeben, richtet sich nach der Menge der gefährlichen Güter, die befördert werden sollen.Es ist möglich Dichlormethan als begrenzte Menge nach Abschnitt 3.4.1 ADR zu transportieren ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Kalenderjahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet: Der Hersteller bzw. der Importeur eines Stoffes sowie der Importeur von Zubereitungen (wenn für die Einzelstoffe ...
Stand: 22.06.2016
Dialog: 4827
an die zivilen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes anzulehnen, soweit es die spezielle Aufgabenwahrnehmung der Polizei erlaubt:§ 16 Sprengstoffgesetz : AufzeichnungspflichtDer Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 hat in jedem Betrieb oder Betriebsteil ein Verzeichnis zu führen, aus dem die Art und Menge der hergestellten, wiedergewonnenen, erworbenen, eingeführten, aus einem anderen Mitgliedstaat ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 7149
Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 4864
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
wird. Sollte ein bestimmter Gefahrstoff nur in einer kleinen Menge, nur ganz selten oder nur im geschlossenen System eingesetzt werden (kurz: Sie gehen von keiner wirklichen Gefahr aus), kann man darauf verzichten, diesen Gefahrstoff in der Gefährdungsbeurteilung ausführlicher zu betrachten. Ein klassisches Beispiel dafür ist zum Beispiel Tip-Ex auf dem Schreibtisch. Selbst wenn man einen als sehr gefährlich ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung näher ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
,- keine Betriebsanweisung und keine Unterweisung erstellt/vorgenommen werden und- keine arbeitsmedizinsiche Vorsorge durchgeführt werden muss.Beim sachgemäßen Verwenden von Gerschirrspültabs, Korrektur-Fluid und Klebestiften in büroüblichen Mengen sollte in der Regel eine geringe Gefährdung der Beschäftigten vorliegen.Hinweise:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
des Lagers,3. Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe.(2) Die TRGS 510 gilt auch für1. die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV),2. das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899