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von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
und andere Aromaten sowie Bromwasserstoff in eher zu vernachlässigenden Mengen auftreten. Da aromatische Verbindungen auch in geringen Mengen sehr intensive Gerüche entwickeln, kann der stechende Geruch auf die Anwesenheit der Aromaten zurückgeführt werden, da Kohlenmonoxid geruchlos ist.Auf die Informationen der Unfallkasse NRW zum Thema "Unterschätzte Gefahren bei der Kunststoffverarbeitung ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 3117
, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition einzelne ausgewählteMaßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen.(2) Ein eindeutiger Maßstab für „geringe Menge“ lässt sich allgemeingültig nicht angeben, da hierzu auch die gefährlichen Eigenschaften, das Freisetzungsvermögen des Gefahrstoffes und die konkreten Arbeitsbedingungen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Nein, Radon und seine Zerfallsprodukte wirken sich nicht auf die im Keller oder in sonstigen Räumen gelagerten Lebensmittel aus. Die an Staubpartikel gebundenen Zerfallsprodukte von Radon können sich in unbedenklichen Mengen außen auf den Lebensmitteln ablagern. Nicht verpackte Lebensmittel können nach einfachem Abwaschen ohne Bedenken verzehrt werden. ...
Stand: 21.12.2020
Dialog: 43380
ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Die oben genannte Forderung ergibt sich aus dem § 8 Abs. 6 GefStoffV, wonach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert werden müssen. Das heißt aber auch, dass die Mengen „bereitgehalten“ werden dürfen, die für die Arbeit erforderlich sind. Es darf aber nicht gelagert werden.Des Weiteren ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19601
Für den Transport von Dichlormethan gelten die Gefahrgutvorschriften Straße - ADR. In diesen wird Dichlormethan als gefährliches Gut mit der UN-Nr. 1593 und der Klasse 6.1 eingestuft. Welche genauen Anforderungen sich ergeben, richtet sich nach der Menge der gefährlichen Güter, die befördert werden sollen.Es ist möglich Dichlormethan als begrenzte Menge nach Abschnitt 3.4.1 ADR zu transportieren ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
an die zivilen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes anzulehnen, soweit es die spezielle Aufgabenwahrnehmung der Polizei erlaubt:§ 16 Sprengstoffgesetz : AufzeichnungspflichtDer Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 hat in jedem Betrieb oder Betriebsteil ein Verzeichnis zu führen, aus dem die Art und Menge der hergestellten, wiedergewonnenen, erworbenen, eingeführten, aus einem anderen Mitgliedstaat ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 7149
Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Kalenderjahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet: Der Hersteller bzw. der Importeur eines Stoffes sowie der Importeur von Zubereitungen (wenn für die Einzelstoffe ...
Stand: 22.06.2016
Dialog: 4827
Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 4864
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 17.09.2025
Dialog: 43758
wird. Sollte ein bestimmter Gefahrstoff nur in einer kleinen Menge, nur ganz selten oder nur im geschlossenen System eingesetzt werden (kurz: Sie gehen von keiner wirklichen Gefahr aus), kann man darauf verzichten, diesen Gefahrstoff in der Gefährdungsbeurteilung ausführlicher zu betrachten. Ein klassisches Beispiel dafür ist zum Beispiel Tip-Ex auf dem Schreibtisch. Selbst wenn man einen als sehr gefährlich ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
" ist dort nachzulesen:"(1) Tätigkeiten mit geringer Gefährdung sind Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Eigenschaften des Gefahrstoffs, der Arbeitsbedingungen, einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition einzelne ausgewählte Maßnahmen nach § 8 GefStoffV zum Schutz der Beschäftigen ausreichen.(2) Ein eindeutiger Maßstab für „geringe Menge“ lässt sich allgemeingültig ...
Stand: 28.01.2026
Dialog: 20744
Zumindest bei der aktiven Beteiligung der Leichtmetalle an dem Brand wird CO2 zu einer Gefahrenerhöhung führen, da sich das CO2 zumindest teilweise in seine Elemente zerlegt. Möglicherweise wird in dem von Ihnen beschriebenen Fall erst das Lösemittel an der Oberfläche brennen, sodass der Effekt zunächst nicht eintritt. Dazu müssten aber für den Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung näher ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
,- keine Betriebsanweisung und keine Unterweisung erstellt/vorgenommen werden und- keine arbeitsmedizinsiche Vorsorge durchgeführt werden muss.Beim sachgemäßen Verwenden von Gerschirrspültabs, Korrektur-Fluid und Klebestiften in büroüblichen Mengen sollte in der Regel eine geringe Gefährdung der Beschäftigten vorliegen.Hinweise:Weitere Informationen finden sich in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43490
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510 ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113