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. Soweit erforderlich ist bei der Beratung die Ärztin oder der Arzt nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beteiligen. Mittels der Gefährdungsbeurteilung ist mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu klären, ob Tätigkeiten entsprechend Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- ausgeübt werden und daraufhin ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
in einer Einrichtung sollte der Arbeitgeber aber zusammen mit dem Betriebsarzt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären bzw. bereits geklärt haben, inwieweit die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter besonders vor einem Befall geschützt werden können. Dies hat auch den Hintergrund, dass nur eine eingeschränkte Anzahl von Mitteln für werdende und stillende Mütter zur Bekämpfung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
die Kosten trägt.Beim Einsatz selbst ist der Verleiher als Arbeitgeber für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich: er hat sich über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu den Bedingungen und Erfordernisse am Einsatzort zu informieren. Die realen, alltäglichen Verhältnisse kennt der Entleiher. Er setzt einen Zeitarbeitnehmer wie einen eigenen Beschäftigten ein. Damit hat ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
von den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften / - Regeln und -Informationen zu erfüllen. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf der mittleren Führungsebene als Teil der Führungsaufgabe im Arbeitsvertrag nach entsprechender Personalauswahl), das bleibt den Arbeitgebern/Unternehmen überlassen. Die Übertragung muss aber immer schriftlich erfolgen. ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
, dass Arbeitnehmer eine alltagsübliche Kleidung tragen. Diese wird sozusagen vom Arbeitnehmer zur Arbeit mitgebracht: für Tätigkeiten im Außenbereich entsprechende geeignete Kleidung (wie z. B. Pullover etc.). Der Arbeitgeber muss, nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung, zusätzliche "persönliche Schutzausrüstung" - in diesem Fall Wetterschutzkleidung - zur Verfügung stellen, die den Schutz vor den besonderen ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 512
Die Frage ist dahingehend zu beantworten, ob spezielle Arbeits- oder Schutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.Wann Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit üblicherweise besondere Arbeitskleidung ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 4325
verboten. Welche Maßnahmen in diesem Fall zu treffen sind, hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Hierbei sollte die für die Ausbildung zuständige Stelle (Schule, Kammer, Innung etc.) eingebunden werden. ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
). Welche Schutzbrillen im einzelnen in Frage kommen, muss im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) bestimmt werden.Für die Auswahl der Augenschutzgeräte ist es zweckmäßig, diese zunächst vor Ort zu erproben. Gemäß der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 1421
nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 24988
und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen. ..."Verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten ist der Arbeitgeber, Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung und deren Inhalt beschreibt Punkt 5.3 TRBS 2121 Teil 1 Konkret festgelegte Prüfristen gibt es nicht. Die Prüfungen können im Bedarfsfall z. B ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
– Sicherheit – Prüfungen; Deutsche Fassung EN 280:2013, auch hierin findet sich keine Anforderung, dass zwingend Zweihandsteuerungen für Hubarbeitsbühnen einzusetzen sind.Der Arbeitgeber muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierbei müssen die Arbeitsumgebung und das Arbeitsmittel betrachtet ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
und der ergriffenen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik sicher sind (siehe § 4 Abs. 1 BetrSichV). Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 3 BetrSichV zu ermitteln und die sich daraus ggf. ergebenden erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.Weiterhin ist die Nummer 3 des Anhangs 1 zu beachten.Weitere Informationen finden Sie in der TRBS 2121 "Gefährdung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wobei sich an den Vorgaben der TRGS 526 "Laboratorien" zu Augennotduschen orientiert werden kann. Dort steht unter TRGS 526, Punkt 6.6.2 "Augennotduschen":"(1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
auch durch eine gleichzeitige Anwesenheit von Transportfahrzeugen und Beschäftigten innerhalb der Arbeitsstätte, also im Arbeitsumfeld des Arbeitsmittels.Dadurch hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV (so wie z. B. bei Gabelstaplern oder Kranen) die von diesem Arbeitsmittel ausgehenden Gefährdungen zu ermitteln und dabei ebenso die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 42972
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950