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zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
der Notwendigkeit von Raumluftmessungen der o. g. Gefahrstoffe ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu klären. Sie sind i. d. R. notwendig, wenn nicht durch andere Maßnahmen die sichere Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet werden kann. ...
Stand: 16.02.2022
Dialog: 21828
Information 250-007 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“.Auf die Informationen zum Thema "Mobiles Arbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin.Fazit: Eine abschließende Aussage, ob jetzt für diese Geräte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss, können wir nicht treffen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
durch direkten Hautkontakt besteht. Dies gilt auch für das von Ihnen genannte Toluol. Weitere Tätigkeiten, die eine Pflichtvorsorge nach sich ziehen, sind in Abs. 1 unter Nr. 2 aufgeführt. Eine Angebotsvorsorge hingegen muss dem Arbeitnehmer entsprechend Abs. 2 Nr. 1 angeboten werden, sobald eine Exposition gegenüber den in der o. g. Liste aufgeführten Gefahrstoffen besteht. Dies bedeutet, dass z. B ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
KBE/100ml auf, so sind laut DVGW - Arbeitsblatt W 551 (April 2004) keine weiteren Nachuntersuchungen erforderlich. Werden bei weitergehenden Untersuchungen mehr als 1.000 KBE/100ml aufgefunden, so ist nach dem o. g. Arbeitsblatt eine kurzfristige Sanierung erforderlich. Ab 10.000 KBE/100 ml besteht eine solche Gefährdung, dass sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z. B. Desinfektionen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelm ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
eigenverantwortlich überzeugen. Auf § 11 - Arbeitsmedizinische Vorsorge des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG in Verbindung mit der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (bisher DGUV Grundsatz - G 25) weisen wir hin.Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Eine so ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Vorsorgeanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Bet ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
am vorgesehenen Einsatzort erforderlich. Die Beratung schließt insbesondere Hinweise auf eine erforderliche Malaria- und/oder Impfprophylaxe ein. Art und Umfang der Vorsorge (Untersuchung) sollten sich nach dem DGUV Grundsatz G 35„Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“7 richten.(...)Die Pflicht zu weiteren arbeitsmedizinischen Vorsorgen über den Anlass ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht;3.beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527