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Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 11953
des SDBs angegeben werden.Da die Regelungen zu Produktmeldung und UFI nicht für Gemische zur Forschung- und Entwicklung gelten, sind hierfür keine Fristen festgelegt. ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43846
. Es ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber zu erstellen, in der Art und Umfang sowie Fristen von Prüfungen vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen sind.Hinweis: Da Dieselkraftstoffe wassergefährdend sind, sind Prüfungen nach dem Wasserrecht erforderlich. Hierzu können die für den Betrieb zuständigen "unteren Wasserbehörden" Auskunft erteilen. ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
. Stände und Zelte sind max. zwei Flaschen mit jeweils 14 kg Füllgewicht pro 500 m³ Raumvolumen oder max. eine Flasche bis 33 kg Füllgewicht pro 500 m³ Raumvolumen bei Einhaltung der erforderlichen Schutzbereiche zulässig. Schutzbereiche sind in Räumen kegelförmig um jede Flasche einzurichten. Diese betragen oberhalb der Schutzkappe 1,0 m und um die Flasche in einem Radius von 2,0 m. Innerhalb ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
werden, wenn sie den Bestimmungen europäischer Verordnungen entsprechen.[...]Regelungen zu Aufzügen sind sowohl in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU als auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten. Bitte prüfen Sie, welche Richtlinie auf Ihr konkretes Produkt anzuwenden ist.Die Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
sind. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen zu ermitteln (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen die Arbeitsschutzpflichten nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber. Grundlage ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) die DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen."Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Arbeitsschutzgesetz) Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. In welchem Intervall die Prüfung letztendlich durchzuführen ist, hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Der Regelfall ist einmal jährlich oder kürzer. Es könnte das Prüfintervall aber bei einer sehr starken Beanspruchung der Türe/Tore ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Hierbei sind auch Informationen des Herstellers und besondere Betriebsbedingungen zu beachten. Auch bisherige Prüfvorschriften in Unfallverhütungsvorschriften oder berufsgenossenschaftlichen Regeln können als Erkenntnisquelle dienen. Weitere Informationen bietet die DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) unter dem Kapitel 2.2: Betreiben ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen stattgefunden ...
Stand: 09.02.2021
Dialog: 43462
in der zur Baustellenverordnung (BaustellV) veröffentlichten Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung" gegeben. Bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, was auf Baustellen häufig anzutreffen ist, sind die Arbeitgeber verpflichtet entsprechend § 8 ArbSchG bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. In diesem Fall könnte das Ergebnis ggf. dazu führen, dass aufgrund der seltenen Nutzung (=> Leitern sind nur für die Feuerwehr zugänglich) und einer geschützten Lagerung (=> keine schädigenden Einflüsse, wie Feuchtigkeit, mechanische Belastungen o.ä.) die Prüffristen so ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186