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Gibt es eine Vorgabe bezüglich der Bildschirmauflösung in Abhängigkeit von der Bildschirmgrössen?

Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße ...

Stand: 06.01.2024

Dialog: 6729

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass für ältere Mitarbeiter die Beleuchtungsstärke höher sein muss als in der ASR A3.4 angegeben?

. eine höhere Beleuchtungsstärke und höhere Anforderungen an die Begrenzung der Blendung) erfordern. Hinweis: Weitere Informationen zu der Thematik Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier. ...

Stand: 28.06.2017

Dialog: 22068

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

In der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Wie ist die Schriftart "Candara" aus ergonomischer Sicht zu bewerten?

Nach dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben. Bei der Darstellung alphanumerischer Zeichen müssen Größe und Gestalt sowie die Abstände von Zeichen und Zeilen eine gute Lesbarkeit ermöglichen. Weitere Erläuterungen dazu ...

Stand: 01.03.2017

Dialog: 13840

Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

von Bildschirmarbeitsplätzen fest. Anhang 6.3 enthält die Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundenen Verwendung an Arbeitsplätzen. Dort wird in Absatz (3) gefordert, dass alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) nur eingesetzt werden dürfen, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788

Ist der Arbeitgeber verpflichtet für einwandfreie PCs zu sorgen?

sind zu berücksichtigen." Der Anhang zur ArbStättV enthält unter der Nummer 6 die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden Anforderungen. Bzgl. des Bildschirms wird dort u.a. gefordert:"(1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen ...

Stand: 11.10.2023

Dialog: 458

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für spezielle Sehhilfen bei der Arbeit am Bildschirm?

Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang der ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 767

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

Sind Bildschirmständer am Arbeitsplatz verpflichtend? Was ist zu beachten?

, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.". Entscheidend ist somit, dass bei der Aufstellung des Bildschirms eine ergonomisch günstige ...

Stand: 01.02.2017

Dialog: 2473

Welche Übungen kann ich am Arbeitsplatz (Bildschirm) ausführen, um gesund zu bleiben?

Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...

Stand: 26.03.2024

Dialog: 2059

Wie kann bei der dauerhaften Nutzung von Laptops an PC-Arbeisplätzem die Ergonomie gewährleistet werden?

, an denen Laptops regelmäßig ortsfest betrieben werden, sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- anzuwenden. Im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 6 sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen aufgeführt. Der ortsfeste Einsatz von Laptops ist aus ergonomischer Sicht unter mehreren Aspekten als nicht unproblematisch anzusehen. Da der Bildschirm von Laptops ...

Stand: 03.02.2017

Dialog: 3258

Gibt es bei TFT-Monitoren arbeitsschutzrelevante Einflussfaktoren?

TFT-Monitore geben keine relevante Röntgen- und auch keine magnetische Strahlung ab, weiterhin können Magnetfelder das Bild nicht verzerren. Arbeitsschutzrelevante Produktmerkmale bei TFT-Bildschirmen betreffen vor allem die elektromagnetische Strahlung im visuellen Bereich. Zum einen die hohen Leuchtdichten, welche belastend für das Auge sein können und somit durchaus zu einer Fehlbeanspruchung ...

Stand: 02.05.2017

Dialog: 1447

Darf von der vorgegebenen Schreibtischgröße 160 x 80 cm abgewichen werden?

In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen ...

Stand: 01.02.2017

Dialog: 24456

Arbeitsplatzgestaltung an einer Empfangstheke

umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke, wie z. B. die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung",(bisher: BGI 650) einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 2257

Ist ein Sitzball eine Alternative zu einen Bürodrehstuhl?

ins Negative um. Die oben beschriebenen Ausgleichsbewegungen haben am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz keinen nachweisbaren Trainingseffekt auf die betreffenden Muskelgruppen. Zudem nehmen die Nutzenden aufgrund der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens bereits nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine Rundrückenhaltung ein. Die physiologische Lendenlordose wird aufgehoben. Damit ...

Stand: 27.02.2023

Dialog: 12129

Wie viel Platz muss baulich, außen um einen Notausstieg eingehalten werden? Gibt es konkrete Regelwerke dazu?

Gefahren, z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. Die Beleuchtungsstärke in diesen Bereichen einschließlich der außen angebrachten Treppen und der Sammelstellen muss mindestens 1 lx betragen. Auf die Begrenzung der Blendung ist zu achten. Dabei sind auch die Beleuchtungsanlagen in der Umgebung zu berücksichtigen.Hinweis:Die Beleuchtungsstärke ist in einer Höhe ...

Stand: 17.10.2023

Dialog: 43837

Welche Computer-Maus kann bei intensiver Bildschirmarbeit empfohlen werden?

einer Mitarbeiterin eingetreten sein, sollte unbedingt die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt hinzugezogen werden.In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 7.2.3 noch folgendes zur Computer Maus nachzulesen:"Die Maus sollte so gestaltet sein, dassihre Tasten in normaler Körper- und Handhaltung betätigt werden können, ohne dass die Maus dabei ...

Stand: 13.09.2018

Dialog: 4208

Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

. Nach den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbStättV sind Bildschirmarbeitsplätze solche Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind. Davon ausgenommen sind die unter § 1 Abs. 4 ArbStättV aufgeführten Arbeiten. Bildschirme von Leitständen sind bei den ausgenommenen Arbeiten nicht aufgeführt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458

Wie ist die Regelung zur Prüfung bei Elektrogeräten, die vom Arbeitgeber für die Verwendung im Home-Office gestellt werden?

Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen für die wiederkehr ...

Stand: 15.05.2022

Dialog: 43673

Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt.  Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

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