Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass für ältere Mitarbeiter die Beleuchtungsstärke höher sein muss als in der ASR A3.4 angegeben?

KomNet Dialog 22068

Stand: 28.06.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Demografischer Wandel - Ältere Beschäftigte

Favorit

Frage:

Beleuchtung am Arbeitsplatz: Für Tätigkeiten im Lager (Kommissionierarbeiten) muß im Arbeitsbereich eine Beleuchtungsstärke von 200 Lux zur Verfügung stehen. Gibt es eine Vorschrift, dass die Beleuchtungsstärke bei älteren Mitarbeitern höher sein muß als diese 200 LUX?

Antwort:

Die Angaben in der ASR A3.4 Beleuchtung sind die Mindestbeleuchtungsstärken und beinhalten keinen Aufschlag für ältere Beschäftigte. Weitergehende Maßnahmen sind vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- festzulegen.

Dazu ist in der ASR 3.4 unter Ziffer 5.1 Allgemeine Abforderungen nachzulesen:

Da Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße vorhanden ist, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich. Die Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Eine Verringerung des individuellen
Sehvermögens, z. B. mit zunehmendem Alter, kann eine höhere Anforderung an die Beleuchtungsqualität (z. B. eine höhere Beleuchtungsstärke und höhere Anforderungen an die Begrenzung der Blendung) erfordern.


Hinweis:
Weitere Informationen zu der Thematik Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.