Ergebnisse 281 bis 300 von 1776 Treffern
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 der BetrSichV zu beachten.Das Führen von Hubarbeitsbühnen ist in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der DGUV Regel 100 ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) dargelegte, harmonisierte Einstufung für bestimmte gefährliche Stoffe stellt eine innerhalb der Europäischen Union abgestimmte Einstufung dar. Im Falle abweichender Einstufungen sind folgende Punkte zu beachten:Sollte der entsprechende Stoff in einem vorliegenden Sicherheitsdatenblatt geringer eingestuft ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42462
durch den Hersteller oder Inverkehrbringer.Das Erfordernis zur wiederkehrenden Prüfung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln (elektrisch und/oder mechanisch) ergibt sich aus Abschnitt 3 des Anhangs 2 zur der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Demnach müssen an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 ...
Stand: 24.09.2019
Dialog: 16284
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
sowie der Wiederholungsfrequenz vom Anlagenbetreiber vor der erstmaligen Inbetriebnahme festzulegen und zu dokumentieren. Eine zur Prüfung befähigte Person für den Explosionsschutz wird diese Unterlage(n) im Rahmen der Ordnungsprüfung bei einer wiederkehrenden Anlagenprüfung im Sinne von § 16 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - unter anderem als Erstes prüfen und die Prüfung ...
Stand: 28.07.2015
Dialog: 24400
Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere die Nummer 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten des Anhangs 1 ist hier zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere die TRBS 1116 ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
angeben, die an der Maschine angebracht werden können – siehe § 268: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.7.4.2 Buchstabe n.Beispiele für auswechselbare Ausrüstungen umfassen Ausrüstungen, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen für Funktionen wie Pflügen, Ernten, Heben oder Laden montiert werden, sowie Ausrüstungen für den Anbau an Erdbaumaschinen für Funktionen wie Bohr- oder Abbrucharbeiten ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
Nein.Nach Anhang 1 Z. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss ein Aufzug mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, Nummer 3.4.3 Absatz 2, konkretisiert. Dort heißt es: "Ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb muss die Sprachkommunikation ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718
der betrieblichen Vorgehensweise in Sachen Explosionsschutz darzulegen, welches einen Bestandteil des Prozesses „Explosionsschutzdokument“ darstellt. Das Explosionsschutzdokument dient zudem als Prüfgrundlage für ggf. erforderliche Prüfungen im Sinne des Abschnitts 3 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hierin müssen sich ggf. auch erforderliche Betrachtungen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43346
Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln: "(...) 1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
. In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 11.01.2015
Dialog: 15309
es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung einer Fahrerkar ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm können Ermüdung ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 12103