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Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Die Kanister sind nach dem Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, siehe hierzu den Artikel 33 der CLP Verordnung."(1) Besteht ein Versandstück aus einer äußeren und einer inneren Verpackung sowie einer Zwischenverpackung und entspricht die äußere Verpackung den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, so werden die innere Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsf ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 43768
Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben." ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
Stahlblechkanister haben keine Einprägung mit einem Ablaufdatum wie die Kunststoffkanister.Die Kanister (Kunststoff und Stahlblech) bekommen, wenn sie nach den Vorschriften des ADR und DIN Normen gebaut werden, eine allgemeine Zulassung für den Transport von gefährlichen Gütern.Ob ein Kanister den bauartrechtlichen Vorschriften entspricht, kann man daran erkennen, dass entweder auf dem Griff ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 11731
Man kann in diesem Beispiel auch die Angaben in Litern übernehmen, da dies ein konservativer Ansatz wäre. Ein Liter Benzin gleich 1 kg. Bei dieser Betrachtungsweise würde man bei 1.000 l Benzin die erforderlichen Maßnahmen für 1.000 kg Benzin umsetzen, obwohl nur 750 kg vorhanden wäre. Höherwertige, zusätzliche Maßnahmen anzuwenden ist nicht verboten. Somit muss man in diesem Fall nicht zwingend ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
werden, die zum Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist. Es ist anzunehmen, dass ihre Entscheidung 5 L Kanister über Schläuche anzuschließen auf der Tatsache beruht, dass Sie größere Mengen der Säuren/Laugen regelmäßig benutzen. Ist dies der Fall, verringern Sie bei ordnungsgemäßem Anschluss die Gefährdung der Beschäftigten, da diese nicht regelmäßig manuell diese Stoffe umfüllen müssen. Sie sollten jedoch unbedingt ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
Behälter" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (7)). Wenn Diesel oder Benzin jedoch auch in den Tankanlagen transportiert wird (z.B. Austausch voller Behälter gegen leeren Behälter), sind die Tankanlagen ortsbewegliche Behälter i.S. der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (18)).Bei der Errichtung und dem Betrieb der Tankanlagen sind darüber hinaus ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
In Unterabschnitt 4.1.1.15 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 1990
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalge ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Ja, PSA ist erforderlich. Siehe hierzu die Informationen "Kfz-Batterien" der VBG:"Zur Vermeidung von Verätzungen beim Befüllen ist es unabdingbar, einen passenden Befüllschlauch mit säurefester Pumpe oder eine Kippvorrichtung beim Abfüllen der Batteriesäure aus einem größeren Kanister zu verwenden und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.Folgende PSA ist notwendig:Schutzhandschuhe gegen ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42937
Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 5908
, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören sowohl die gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportbehälter wieVerpackungen (z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),Großpackmittel (z.B. IBC, Big Bags bzw. FIBC),Großverpackungen,Tankcontainer / ortsbewegliche Tanks,Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeugeals auch Transportbehälter für den ausschließlich ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
Betankungsanlagen, hier Tankstellen, gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Diese müssen gemäß § 15 BetrSichV nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden und sind zudem, wenn es sich um eine Tankstelle für Benzin handelt, gemäß § 18 BetrSichV erlaubnisbedürftig. Die grundsätzlich von Ihnen beschriebene Anlage ...
Stand: 16.02.2019
Dialog: 23118
der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist.Der Brennstoff darf in befestigten Brennstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Brennstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
und der Kanister mit dem Verschluss des Kanisters zu verschließen. Hinweis: Weitere Informationen finden sich in der Broschüre des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Grundsätzlich gilt nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ADR folgendes:"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben «UN» vorangestellt werden, zu versehen. Die UN Nummer und die Buchstaben «UN» müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
unter der Nummer 2 Absatz 8 ist folgendes nachzulesen:"Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden. Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören sowohl die gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportbehälter wie1. Verpackungen (z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke),2. Großpackmittel (z.B. IBC, Big Bags bzw. FIBC),3. Großverpackungen,4 ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300