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TRBS 1201). Ob sich eine überwachungsbedürftige Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, muss bis zum Ablauf der festgelegten Prüffrist von einer ZÜS bzw. zur Prüfung befähigten Person bewertet werden. Eine Bewertung des Zustandes einer überwachungsbedürftigen Anlage ist nur möglich, wenn eine Prüfung abgeschlossen ist.Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 BetrSichV, auf welche ...
Stand: 25.05.2018
Dialog: 42290
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
, der berufsgenossenschaftlichen Regel - DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", einzubeziehen. Beim Festlegen der Prüffristen und des Prüfumfangs können vom Betreiber die Regelungen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
für Betriebssicherheit - TRBS, hier insbesondere TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Anforderungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes sind in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Speziell für Ladebrücken wurde seitens der Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - DGUV Regel ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
und dokumentiert wurden. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV in Verbindung mit Nummer 8.3 TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Sie muss mindestens die Angaben über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, das Ergebnis der Prüfung und den Namen und die Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person bzw. bei ausschließlich ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
der zur Prüfung befähigten Person geben.Nach dem Grundverständnis einer solchen Prüfung, die ein eindeutiges Ergebnis hinsichtlich der bevorstehenden sicheren Verwendung dieses Arbeitsmittels aufgrund eines Soll-Ist-Vergleichs - vgl. Nr. 2.1 TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - erkennen lassen muss, ist die Zuordnung des Prüfgegenstands (Schäkel ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Vorgabe gilt auch für Lastaufnahmemittel. Hinweise für die Prüfung können auch dem Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) entnommen werden. Konkretisierungen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
durchführen. Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, z.B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" (www.baua.de/TRBS) weisen wir hin. Konkretisierungen ergeben sich dabei auch aus dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - DVGW. Beim Festlegen der Prüfanforderungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Fahrzeug befindet. Siehe § 2 der Unfalverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) sowie Arbeitsstättenrichtlinie ASR 12/1–3 „Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“; siehe auch Abschnitt 5.7 dieser GUV-Regel. 4.9.2 Hoch gelegene Arbeitsplätze müssen sicher erreicht werden können. Das sichere Erreichen wird gewährleistet, wenn z.B. feste Treppen, Laufstege, Aufzüge eingebaut ...
Stand: 23.02.2015
Dialog: 23181
genannten Arbeitgeberpflichten obliegen grundsätzlich den unter § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen.Zu 1. In dem gemieteten Gebäude ist im Regelfall der Vermieter für die Einhaltung der Vorschriften, für die im Mietvertrag eingeschlossenen Gegenstände zuständig (z.B. Tore, Beleuchtung, Aufzüge). Auf seinem Grundstück ist er Garant für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen. Zu klären wäre z. B. die Möglichkeit, in den Staubschutzwänden Notausgänge vorzusehen, die ausschließlich als solche genutzt werden und im Gefahrenfall eine Flucht aus dem Gefahrenbereich ermöglichen. In Bezug auf die Fluchtwegbreite können die Maße der ASR A2.3 Abschnitt 5 Absatz 6 herangezogen werden. Ein Aufzug als Fluchtweg ist unzulässig. ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Informationen zum Stand der Technik hinsichtlich wiederkehrender Prüfungen von Druckanlagen und Einflussfaktoren zur Ermittlung von Prüffristen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2. ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), spez. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen sowie der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" .Voraussetzung dafür, dass ein Handwerker Leitern und Tritte prüfen darf ist also, dass bei ihm die vom Arbeitgeber festgelegten Voraussetzungen, ggf ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Relevant sind zur Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z..B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
, • Messverfahren, • Messwerte, • Prüfergebnis, • Prüfer, Unterschrift. Gemäß Abschnitt 4.2.2 der TRBS 1201 können Prüfungen auch in elektronischen Systemen und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden (Muster siehe Abschnitt 10 „Prüfprotokolle“). Mit Prüfplaketten oder Prüfbanderolen (Abbildungen 3.20 und 3.21) kann der Benutzer den Prüfstatus erkennen. Dazu muss der Zeitpunkt der nächsten ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44085
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung geprüft sind (§ 3 Abs. 6 , § 14 BetrSichV i.V.m. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen").Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind unter Berücksichtigung von Herstellerangaben sowie des anzuwendenden technischen ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Die im Anhang 2 der DGUV Regel 109-009 (bisher BGR 157) "Fahrzeug-Instandhaltung" www.dguv.de/publikationen für Fahrzeugwaschanlagen genannten Prüffristen sind dabei zu berücksichtigen. Näheres zu Prüfungen ist auch der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777