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Weder im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) noch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich Fristen oder Zeitangaben zur Betreuung oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorschriften gelten somit unmittelbar, d.h. sie sind unverzüglich umzusetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Arbeitgeber sind ab ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Der Jahresbericht ist dem Unternehmer vorzulegen.In § 5 DGUV Vorschrift 2 ist nachzulesen, dass der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten hat, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Es ist die Abkürzung "Sifa" zu verwenden.Siehe hierzu die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist folgendes nachzulesen:"Wird "Fachkraft für Arbeitssicherheit" mit Sifa, SiFA, Fasi oder FASI abgekürzt?Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 42452
der medizinischen Schweigepflicht durch den diese Belege zur Verfügung stellenden Arzt vorliegt. Die näheren Begleitumstände des vorliegenden Falls sind leider nicht näher dargelegt. Generell gehört es laut ASIG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) § 3 ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes, Krankmeldungen eines Arbeitnehmers ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
." Aus BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 55/99) .Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterliegt in ihrer Funktion keiner besonderen Schweigepflicht. Das Arbeitssicherheitsgesetz trifft dazu keine Regelungen.Wie dann mit sensiblen Informationen oder anvertrauten Unterlagen umgegangen werden sollte, die der Fachkraft für Arbeitssicherheit bekannt werden, können wir von hier aus nicht beurteilen ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator reicht die Sifa-Ausbildung allein nicht aus. Koordinatoren müssen darüber hinaus auch über baufachliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationskriterien verweisen wir auf die RAB 30. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 2105
In den "Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen – FAQs" der DGUV wird die Frage "Gilt die Vorschrift auch für Leiharbeitnehmer im Betrieb?" wie folgt beantwortet:"Ja. Für Leiharbeitnehmer/innen gilt, dass sowohl die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 für den Verleiherbetrieb (WZ-Kodes 78.2 und 78.3 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 3110
Sie als LSB sind, wenn Sie als LSB vom Betrieb (Arbeitgeber) schriftlich bestellt wurden, für die Laser der Klassen 3R,3B und 4 nach OStrV zuständig. In dem Bestellschreiben Ihres Arbeitgebers müssen die Verantwortungsbereiche/Aufgaben klar von denen anderer fachkundiger Personen getrennt, z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, benannt werden.Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 25218
) kommt daher beim Einsatz von Flüchtlingen eine besondere Bedeutung zu.Ein geeignetes Gremium, Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss. Im Arbeitsschutzausschuss sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitgeber, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte vertreten. Im vorliegenden Fall ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42295
eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz sind Nummer 2.2 der DGUV Information 205-001 zu entnehmen.Hinweis:Über die Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten informiert die DGUV Information 205-003.Das berufsgenossensachftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
der Bericht als Tätigkeitsnachweis. Zur rechtlichen Situation:Es gibt in der Tat in der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Vorgabe zum Erscheinungsrhythmus des Tätigkeitsberichtes nach § 5 DGUV Vorschrift 2.Damit ist es Aufgabe des Unternehmers, den Rhythmus des Berichtes festzulegen. Der Betriebsarzt sollte seine Beratungspflicht nutzen und auf einen jährlichen ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 28211
; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben. (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. (5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Im Sinne der DGUV Information 205-023 (bisher: BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" ist fachkundig, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit alleine reicht nicht aus, um ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 20680
und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken. Sie sind auch Mitglied ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die ASA Sitzung auch um andere Themen zu erweitern. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) seine Aufgaben im vollen Umfang wahrnehmen kann.Für die Aufsichtsbehörde muss auch weiterhin erkennbar sein, dass die ASA-Sitzungen in der erforderlichen Anzahl stattgefunden haben.In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43367