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Ist ein Laserschutzbeauftragter für alle Laser im Betrieb zuständig?
KomNet Dialog 25218
Stand: 24.01.2023
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Laser
Frage:
Ich habe vor einer Woche meinen Kurs zum Laserschutzbeauftragten (LSB) gemacht und wollte nun meine Arbeit im Unternehmen aufnehmen. Nun stellt sich mit die Frage, ob ich für alle Laser im Unternehmen zuständig bin (Klasse 1-4) oder nur für die Klassen, die einen LSB erfordern.
Antwort:
Sie als LSB sind, wenn Sie als LSB vom Betrieb (Arbeitgeber) schriftlich bestellt wurden, für die Laser der Klassen 3R,3B und 4 nach OStrV zuständig.
In dem Bestellschreiben Ihres Arbeitgebers müssen die Verantwortungsbereiche/Aufgaben klar von denen anderer fachkundiger Personen getrennt, z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, benannt werden.
Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit dem Betriebsarzt den Arbeitgeber bei der Erstellung seiner Gefährdungsbeurteilung berät, ist hier eine Zusammenarbeit mit Ihnen als LSB erforderlich (§ 5 OStrV).
Ihr Fachwissen ist für die richtige Auswahl der Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik auch für Laser der Gefährdungsgrade 1, 1M,2 und 2M hilfreich und ermöglicht dem Arbeitgeber eine angemessene Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten.
Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Ihnen die Zuständigkeit für alle Laser zuzuweisen. Diese Lösung wird empfohlen, weil es für eine durchgehende Zuständigkeit in Ihrer Firma sorgt.