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Nach dem Punkt 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 29048
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
sind, hat der Arbeitgeber die Pflicht, jede dieser Möglichkeiten zu bieten.Anforderungen an die Beschaffenheit von Liegen und Liegeräumen regelt die Technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 unter Nr. 6. Ein normaler Sessel erfüllt nicht die Anforderungen an die geeigneten Bedingungen. Es muss der Mitarbeiterin möglich sein, die Beine hochzulegen und in eine liegende oder liegeähnliche Position ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
und 1,80 m in der lichten Durchgangshöhe nicht unterschreiten. In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 bereits errichtet waren oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Türen und Tore mit einer lichten Mindestbreite von 0,50 m eingerichtet oder solange betrieben werden, bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Konkrete Anforderungen an den Sichtschutz zwischen den Urinalen werden hier nicht genannt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach Punkt 5.2 (4) ist für männliche Beschäftigte bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang bzw. gesicherten Bereich.Die zulässige Länge des Fluchtweges ergibt sich aus Abschnitt 5 Absatz 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3). Demnach muss der Hauptfluchtweg möglichst kurz sein und darf beispielsweise für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung bis zu 35 Meter betragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
und Blendungen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A6 "Bildschirmarbeit".Dem Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" der ASR A6 ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Diese ASR gilt für: 1. die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Weitere Anforderungen an Fluchtwege finden sich unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 31.07.2025
Dialog: 44167
Die Antwort ergibt sich aus Punkt 10.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.7 "Türen und Tore":"Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
den Anforderungen der ASR A 2.2. Hier ist zu beachten, dass es im Mai 2018 eine Aktualisierung gegeben hat. Die Grundausstattung von Arbeitsstätten ist zunächst nur mit Feuerlöschern vorgesehen. Wandhydranten können aber beim Vorliegen der Voraussetzungen (wie bisher) als Abweichung (Gefährdungsbeurteilung) eingerechnet werden. ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 21148
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 5192
verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden) zu erstellen. Je nach Situation und Standort der Anlagen ist auch eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung durchzuführen (Ermitteln, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung". Die Werte in der Tabelle in Anhang 2 können hier als Anhaltspunkte genommen werden.Fahrzeuge, die auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Hier sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeigneten Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen Erfordernissen abhängig gestaltet werden. Begehungen könnten ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 3973
In den einschlägigen Regelwerken wird gefordert, dass Arbeitsstätten mit Feuerlöschern auszurüsten sind. Im Gegensatz zur ungehinderten Benutzung von Notausgängen sind die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Feuerlöschern dahingehend festgelegt, dass diese gut sichtbar und im Brandfall leicht zugänglich angebracht sein müssen sowie vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR 1.8 "Verkehrswege".Anforderungen an Steigleitern und Steigeisengänge finden sich in Abschnitt 4.6. Bitte nutzen Sie die dort genannten Informationen.Hinweis:Auf die Informationen der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigeisen" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
mit spezifischen Regelungen wie beispielsweise § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfolgen. Gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber, sofern er Menschen mit Behinderung beschäftigt, "die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden". Konkretisiert ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 43226
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867