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, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigen erreichen.In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wird unter Nr. 3 speziell auf die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Leitern eingegangen. Danach ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
In der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit definiert. Relevant sind z. B. die Anhänge 1 und 2 der BetrSichV.So heißt es in Kapitel 2.5 des Anhang 2 BetrSichV.Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Ziffer 1.9 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen ...
Stand: 04.08.2024
Dialog: 14039
Aus verschiedenen Vorschriften (z.B. Nr. 5.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, § 6 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-) geht hervor, dass der Arbeitgeber bei Tätigkeiten im Freien, bei Benutzung von Arbeitsmitteln im Freien, die Beschäftigten geeignet gegen Witterungseinflüsse schützen muss. Gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 68 (bisher :BGV D 27) "Flurförderzeuge ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 6216
Arbeitsschutzgesetz.Bei Beschäftigung von Jugendlichen (unter 18 Jahre) ist zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG zu beachten.Gemäß ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen .... und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
und die geeignete Person hiermit zu beauftragen. Die Prüfung und Wartung der Feuerlöscher werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Bei den Prüfungen wird unterschieden zwischen- Funktionsprüfung und- Prüfung nach Anhang 2 BetrSichV.Für den Druckbehälter ist aber auch die Druckgeräterichtlinie zu erfüllen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
Gemäß Anhang I Nummer 4.2 Absatz 3 Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist für das Öffnen, Lüften und die Freigabe begaster Transporteinheiten ein Befähigungsschein notwendig.Die TRGS 512 "Begasungen" konkretisiert dies in Nummer 3 Absatz 3 in der Form, dass für das Öffnen, Lüften und insbesondere für das Freigeben von Transporteinheiten, in denen nachweislich Begasungsmittel festgestellt ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43217
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
-BetrSichV- Anhang 1 Nr. 1.3 und 1.4 und DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" .Auf das BG-Infoblatt "Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr" der BG ETEM und die DGUV Information 208-004 - Gabelstapler weisen wir ebenfalls hin. ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
der Gefährdungsbeurteilung auch zur mindestens redaktionellen Anpassung der zugehörigen Dokumentation sowohl der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, aber auch der erforderlichen Festlegung der zugehörigen Arbeitsmittel-Prüfungen, nebst Prüfanlass, Prüftiefe und zur Prüfung befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, führen wird. ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644
) oder sich Beschäftigte oder andere Personen im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Ex-Anlagen) befinden können, ist die BetrSichV ebenfalls anzuwenden."Somit unterliegen die von Ihnen genannten Energieanlagen nicht der BetrSichV, sondern der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Siehe hierzu auch die Nummer 1.4 Energieverteilungsanlagen des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 42256
ist der gesamte Raum als Schutzbereich vorzusehen.Kann ein Betreiber nachweisen, dass aufgrund der getroffenen Maßnahmen nach § 11 i. V. m. Anhang I Nr. 1 GefStoffV in dem Flaschenlager keine gefährlich explosionsfähige Atmosphähre auftreten kann, ist dieser Bereich kein explosionsgefährdeter Bereich im Sinne der BetrSichV. D. h. ein Explosionsschutzdokument ist für das Lager nicht erforderlich. Diese ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
unter Berücksichtigung der verschiedenen Leiterbauarten und ggf. Zubehör zu ermitteln. Auf TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" wird hingewiesen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob die Verwendung von Leitern erforderlich ist. Gemäß Nr. 3.1.2 des Anhangs 1 der BetrSichV ist bei der Auswahl der Zugangsmittel zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362