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, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind."Die Anforderungen der ArbStättV werden konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A1.8 Verkehrswege formuliert in Kap. 4.7 Anforderungen an die Gestaltung von Laderampen.Laderampen, die höher als 1 m ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeitsplätze“ erarbeitet. Im Rahmen der Erstellung der ASR A6 soll auch die Bestimmung des Begriffes „kurzzeitig“ mit Blick auf das Verwenden von tragbaren Bildschirmgeräten (Nummer 6.4 Absatz 3 des Anhangs) erfolgen. Nach Nummer 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs ist für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Ausübung ihrer Tätigkeit „regelmäßig ...
Stand: 26.08.2025
Dialog: 44070
), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter der Abschnitt 7 u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar ...
Stand: 05.11.2025
Dialog: 42782
Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 (1) Anhang zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
für jeden Beschäftigten eine Bewegungsfläche von 0,5 m2 im Raum vorhanden sein. Zusätzlich sind Verkehrswege zu berücksichtigen (weitere Informationen siehe ASR A1.8 „Verkehrswege“).Unter dem Punkt 7.4 wird näher auf die Ausstattung der Umkleideräume eingegangen. Hier sind insbesondere die folgenden Absätze hervorzuheben."(1) Für je vier Beschäftigte, die den Umkleideraum gleichzeitig nutzen, muss mindestens ...
Stand: 01.09.2025
Dialog: 15192
Unter Abschnitt A 2.1 zu § 2 Abs. 1 "Gebäude / Gebäudebestandteile / Einrichtungen" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) ist folgendes ausgeführt: "Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
zu unterweisen.Unter dem Punkt 7 Organisation des betrieblichen Brandschutzes in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ist noch folgendes nachzulesen:"7.1 Organisatorische Brandschutzmaßnahmen(1) Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren.Hinweis:Informationen zur Evakuierung ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
Regelungen zu Raumtemperaturen und Lüftung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 3.5 und 3.6 getroffen:"3.5 Raumtemperaturen(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren ...
Stand: 25.06.2026
Dialog: 4485
Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter dem Punkt 6.4 Absatz 1 ist nachzulesen:"An Wasch ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."In Bezug auf die Nutzung des Pausenraums für Besprechungen wird unter Punkt 4.2 Abs.1 ausgeführt:"Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke, z. B. Besprechungen, Schulungen, genutzt werden, wenn diese die in der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen" enthaltenen Raumabmessungen erfüllen. Die Räume ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
sind.Beispiele für erforderliche Grundflächen von Arbeitsplätzen sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt.(2) Bei der Bemessung der Grundfläche der Arbeitsräume sind entsprechend der Anzahl der Arbeitsplätze und der Tätigkeit zusätzlich zu den erforderlichen Flächen nach Absatz 1 die Einhaltung des Mindestluftraums nach Punkt 7 sowie gegebenenfalls weitere Anforderungen, z. B. an die Luftqualität (siehe ASR ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang und der konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten.Unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu Verkehrswegen nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung". Hier wird zur Farbwiedergabe ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind dabei zu berücksichtigen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Im Anhang 1 unter der Nummer 4 finden sich die Zeichen E001 "Rettungsweg ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung".Im Anhang 1 werden Nennbeleuchtungsstärken für verschiedene Tätigkeiten angegeben. So ist für Kfz-Werkstätten (von der Sehaufgabe ähnliche Tätigkeit wie bei Fahrradreparatur) eine Nennbeleuchtungsstärke von 300 Lux vorzusehen.Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Zur richtigen Auswahl und Anordnung der Beleuchtungskörper ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42575
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213