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ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche betriebliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise Sicherheitseinrichtungen, die an einer Maschine angebracht werden (dies gilt analog auch für die Montage von Arbeitsmitteln nach dem Stand der Technik (§ 6 (3) Satz 1 Nr. 1 BetrSichV)).Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen (alte ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Werbemittel sind in der Regel Verbraucherprodukte i.S. § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG sind Verbraucherprodukte mit einer Herstelleridentifikation (Herstellername und Anschrift bzw. Name u. Anschrift des Bevollmächtigten oder Einführers) und einer Produktidentifikation (eindeutige Kennzeichnung des Produktes) zu versehen. Diese Angaben sind auf dem Produkt ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
Dieser angefragte Sachverhalt ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eindeutig geregelt:Nach §22 JArbSchG Absatz 1 Nr. 6 dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden- mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind.Ausnahmen von dieser Regelung findet man im Absatz 2. Demnach sind diese Arbeiten zulässig ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
" Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" konkretisiert. Gemäß Nr. 6 der ASR A4.3 ist ein Erste-Hilfe-Raum in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten erforderlich und in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen. Weiter gilt gemäß Nr. 6.1 Abs.1 ASR A4.3:"Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen ...
Stand: 03.09.2019
Dialog: 42830
Beschäftigten,3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4. Beamtinnen und Beamte,5. Richterinnen und Richter,6. Soldatinnen und Soldaten,7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.Die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer finden Sie auf der Seite der LASI. ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30840
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD befinden, dem Recht und der Staatsgewalt der BRD unterliegen.Unter § 2 Absatz 1 Nummer 5 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) wird bestimmt, dass unter anderem die in den Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen zur Sicherheit ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, soweit sie zur Flucht oder leichter Arbeit eingesetzt werden." Das bedeutet, dass für alle anderen Tätigkeiten unter Atemschutz die Vorsorgeuntersuchung unabhängig von der voraussichtlichen Tragedauer durchzuführen sind. Eine Ausnahme gilt für Atemschutzgeräte der der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
eine Pflichtvorsorge (§ 5 ArbMedVV) bzw. eine Angebotsvorsorge (§ 6 ArbMedVV) erforderlich ist. Daneben gibt es gemäß § 5a ArbMedVV noch die Wunschvorsorge auf Wunsch des Beschäftigten.Die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge kann sich insbesondere auch aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergeben.Siehe hierzu § 3 Abs.1 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
ist, dass- insbesondere § 1 und § 6 ArbZG beachtet werden, um eine Überlastung des Arbeitnehmers (Arbeits- und Gesundheitsschutz) zu vermeiden,- in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden gearbeitet werden (Ausgleichszeitraum: in Abhängigkeit, ob das ArbZG gilt oder ein Tarifvertrag),- nach einen Dienst, welcher länger als zwölf Stunden dauert, mindestens elf Stunden Ruhezeit gewährt werden (§ 7 Abs. 9 ArbZG ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
– die Prüftaste zu drücken.7.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden. 7.2 PrüfnachweisDas Ergebnis der Prüfungen nach Abschnitt 7.1 Nr. 1., 2., 5. und 6. ist nach § 14 der BetrSichV zu dokumentieren.Zusätzlich wird empfohlen, die geprüften ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Die Antwort ergibt sich aus der TRGS 551 Nr.1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 7TRGS 551"1 Anwendungsbereich (1) Diese TRGS gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material, die eine Konzentration an Benzo[a]pyren von 50 mg/kg und mehr aufweisen. (7) Für Tätigkeiten mit Pyrolyseprodukten aus organischem Material bei Arbeiten ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28268
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert in § 14:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
aus anderen als den in Buchstabe a und Buchstabe b angeführten Gründen in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste aufgenommen wurde und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird (Art. 31 Abs. 8 Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) i.v.m Art. 31 Abs. 1 REACH-Verordnung).Das Sicherheitsdatenblatt ist aktiv, z. B. per email als Anhang, per Post, Fax ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 42720
Nein, die "begrenzten Mengen" (limited quantities) müssen nicht im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen aufgeführt werden.Nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gelten die Vorschriften dieser Verordnung nicht für Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG ...
Stand: 05.05.2022
Dialog: 43670
Bei Auswahl, Betrieb und Prüfungen eines mobilen Notstromaggregats sollten die Hinweise der DGUV Information 203-032 (zu finden unter http://publikationen.dguv.de): "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" berücksichtigt werden. Unter Nr. 6 "Prüfung" finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen: Frage 1: Ist eine Prüfung der mobilen Stromerzeuger vor Inbetriebnahme ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
Nach § 70 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) hat der Strahlenschutzverantwortliche die erforderliche Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen.In § 70 Abs. 6 des StrlSchG wird zum Kündigungsschutz des Strahlenschutzbeauftragten ausgeführt:"Der Strahlenschutzbeauftragte darf bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht behindert und wegen deren Erfüllung nicht benachteiligt ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 12991
im Unterschied zum § 3 Abs. 1 MuSchG (6 Wochen vor der Geburt) die Beschäftigung nicht zulässig.Das Beschäftigungsverbot des § 3 Abs. 2 MuSchG ist absolut und zwingend (absolutes Beschäftigungsverbot). Beschäftigt der Arbeitgeber die Frau trotzdem, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.Auf weitere Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir ebenso hin wie auf S. 35ff ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780