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der Laserschutzbeauftragten folgendes nachzulesen:"Für die Überwachung des sicheren Betriebs von Laser-Einrichtungen sind erforder-lichenfalls mehrere Laserschutzbeauftragte zu bestellen. Folgende Punkte können die Bestellung mehrerer Laserschutzbeauftragter erfordern:Komplexität der Aufgabenstellung (z. B. wechselnde Aufbauten, häufige Justierung, Einsatz von Fremdfirmen, unterschiedliche Fachbereiche u ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen entsprechend der Leitlinie 5 "Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten" dringend zu empfehlen, da die ausländischen Aufsichtsorgane nicht an die deutschen "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" gebunden sind.Das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
In der Regel sind aus Vertretungsgründen (Urlaub, Krankheit, etc.) mindestens zwei Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Bei mehrschichtigem oder 24-Stunden-Betrieb sind entsprechend mehr Strahlenschutzbeauftragte erforderlich. In Krankenhäusern ist es z. B. aus organisatorischen Gründen sinnvoll, für jeden Fachbereich eigene Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen; vorgeschrieben ist dies jedoch ...
Stand: 19.11.2024
Dialog: 42938
Auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen zum herunterladen angeboten.Die Wirtschaftskammer Österreich bietet das EU-Formblatt zusätzlich in verschiedenen Sprachen an.Die EU-Bescheinigung ist in allen Mitgliedsstaaten gleich nummeriert, dennoch wird allgemein ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 8051
in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden in der DGUV Regel 1 präzisiert. Unter Nr. 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" ist u.a. vorgegeben:"Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Informationen zur Unterweisung und Ausbildung von Brandschutzhelfern enthält die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Die Entsorgungsfahrzeuge ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
und selbstfahrende Unternehmer, die sich an einem oder mehreren der 28 Kalendertagen, die dem Kontrolltag vorausgehen wegen Krankheit, Urlaub, sich aus anderen Gründen nicht im Fahrzeug aufgehalten haben oder ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht und daher nicht in der Lage waren, den in das Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber zu betätigen, sind verpflichtet diese ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Auf die DGUV Information 205-003 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
und die Anwendung von Röntgenstrahlung selbst verantwortet.Eine Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist aber immer sinnvoll, da im Falle von längeren Abwesenheiten, wie z. B. Krankheit und Urlaub, die Aufsicht über den Betrieb der Röntgeneinrichtung nicht gewährleistet ist. Dies ist u.a. in § 70 Abs. 1 StrlSchG aufgeführt: soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutz bei der Tätigkeit notwendig ...
Stand: 08.07.2022
Dialog: 43678
an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099