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Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b) eine Umgestaltun ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Wie Sie der Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie NRW) entnehmen können, gelten Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m3 Luft als langfristig tolerierbar. Hierbei werden keine geschlechtsspezifischen oder stoffspezifischen Unterschiede gemacht. Daher ist in diesen Fällen eine Beschäftigung schwangerer und stillender Mütter e ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42851
Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 5865
Nach § 4 „Allgemeine Grundsätze" Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist Folgendes zu beachten:„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering ge ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnu ...
Stand: 16.11.2019
Dialog: 16137
Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschä ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell für den Mut ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforde ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Ein Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzlohns nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann im vorliegenden Fall nur dann abgeleitet werden, wenn zuvor ein Beschäftigungsverbot entweder vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen worden ist. Als Mutterschutzlohn wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeur ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten mögli ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Außerdem sollen finanzielle Nachteile und Kündigungen vermieden werden. Die Regelungen dieser Vorschriften gelten aber nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deut ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997
Hierzu ist in § 177 SGB IX nachzulesen:"(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt. Ferner wählen bei Gerichten, denen mindestens fünf schwerbehinderte Richter oder Richt ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 43874
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist stets zu klären, ob bei einer Tätigkeit eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind eintreten kann und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind (vergl. § 9 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018).Bei der Gassterilisation gemäß TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd" (www.baua.de ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ihr A ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
Die wesentliche Änderung für Sie als Arbeitgeber ist, dass der Arbeitgeber mutterschutzbezogene Gefährdungen unabhängig davon ermitteln und bewerten muss, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass sich der Arbeitgeber nicht erst dann Gedanken über den Mutterschutz macht, wenn eine Mitarbeiterin ihm ihre Schwangerschaft mitteilt. Schließl ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung nicht erken ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, so dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit nicht betrachtet werden kann.Nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber gehalten, die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu ermitteln und zu beurteilen, dabei sind gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit heran zu ziehen. Auch die für d ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245