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Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und R ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Fußböden von Schreinereien sollten hinsichtlich der Rutschhemmung nach Bewertungsgruppe R11 eingeordnet werden. Soweit die Fußböden frei von rutschfördernden Stoffen sind, ist auch eine Einordnung nach Bewertungsgruppe R10 möglich.Begründung:Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort is ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten mü ...
Stand: 18.10.2024
Dialog: 43930
Regelungen zu Sanitärräumen auf Baustellen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zug ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Folgendes:Unter der Nummer 1.6 Fenster, Oberlichter des Anhangs der Arbeitsstättenveror ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42265
Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"[...](3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräume ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die S ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
Regelungen zu Fenstern in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.6 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäfti ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43340
Der von Ihnen zitierte Passus aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Anhang 3.4. Abs. 4) bedeutet nicht, dass jeder Arbeitsraum mit Tageslichteinfall über Jalousien oder Vorhänge verfügen muss. Ob die Stärke des Tageslichteinfalls regulierbar sein muss, ist vielmehr abhängig von der Art der Tätigkeit.In der konkretisierenden ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" ist in Absatz 1 des Abs ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 28188
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 7 ist dort Folgendes nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
Die maßgeblichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Beleuchtung finden Sie im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" und 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung".Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstätten-Richtlinien; kurz ASR) ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert. Die erforderli ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 44020
Die Maßnahmen müssen für die Menschen mit Behinderung geplant werden, die dort beschäftigt werden.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird im § 3a Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksich ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sin ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze[...](9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgerä ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
Ja, dies ist möglich.Die Regelungen zu Sanitärräumen finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44042
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und R ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
Für die Bürocontainer auf Baustellen gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".In den Begriffsbestimmungen nach § 2 der ArbStättV ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten sind:Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem G ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 42332
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1) F ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, hat er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit i ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2111
Internetauftritte und -angebote (Webportale) sind barrierefrei, wenn sie von behinderten Menschen uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Diese allgemeine Forderung des BGG wird mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert, die in ihren Anlagen konkrete Standards vorschreibt. Hinweise zur Umsetzung der BITV bietet das Themen ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 2504