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Grundsätzlich gilt die Gefahrstoffverordnung -GefstoffV-. Konkretisiert wird diese durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). In der TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" wird auf die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" verwiesen. Siehe u. a. Punkt 4.7 (2) (2) Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) nicht eingehalten sind oder d ...
Stand: 04.06.2014
Dialog: 21264
Nach § 6 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“ hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden k ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20910
Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..." Die Stoffmenge is ...
Stand: 26.03.2014
Dialog: 20744
Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung. Nein! Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte oder sie überdeckende Konstruktion. Das ist in allen Fällen verboten. Das ist a ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Stoffe, die freigesetzt werden berücksichtigt werden. Da nicht bekannt ist, um welchen Stoff/welche Stoffe es sich handelt, kann nur folgende allgemein gültige Antwort gegeben werden: Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der gesetzlich festgelegte Luftgrenzwert. Eine akute oder chronische gesundheitliche schädliche Auswirkung ist bei Einhaltung des G ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20312
Phosphorwasserstoff bleibt das Mittel erster Wahl. Das liegt an dem sehr hohen Aufwand und den hohen Kosten, die für die Verwendung vom Sulfurylfluorid aufzuwenden sind. Es ist damit zu rechnen, daß Sulfurylfluorid in den nächsten drei bis vier Jahren vom Markt verschwinden wird, weil in den USA bereits darüber nachgedacht wird, es zu ersetzen. Alle Begasungsmittel durchdringen übrigens die Holzsc ...
Stand: 03.02.2014
Dialog: 20279
Sicherheitsdatenbläter müssen nicht auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt werden. Es reicht aus, wenn ein Exemplar zentral vorgehalten wird. ...
Stand: 03.02.2014
Dialog: 20278
Ihre Frage läßt sich klar mit NEIN beantworten. Die von Ihnen genannten Mittel haben in der Praxis völlig unterschiedliche Einsatzbereiche, sehr unterschiedliche Anwendungskonzentrationen und die verbleibenden Reststoffe in der Ware erfordern es, über das verwendete Mittel und die zu erreichenden Wirkungen genau Rechenschaft abzulegen. Phosphorwaserstoff wird überwiegend im Vorratsschutz eingesetz ...
Stand: 31.01.2014
Dialog: 20270
In der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" wird in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte auf Seite 26 für Kohlenstoffdioxid (CO2; CAS-Nr. 124-38-9) ein Grenzwert von 5.000 ml/m³ (9.100 mg/m³) für CO2 angegeben. Als Quelle für diesen Grenzwert wird u. a. die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) genannt. Unter Berücksichtigung des ...
Stand: 23.08.2013
Dialog: 19252
Zur Beantwortung der Anfragen ist der § 7 Grundpflichten Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant:"(8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen.(...)"D. h. es besteht keine pauschale gesetzliche Verpflichtung zur ...
Stand: 21.08.2013
Dialog: 19243
Nach § 7 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 GefStoffV ergriffen worden sind. Er hat entsprechend § 7 Abs. 2 GefStoffV die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - u ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18995
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder d ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
Gemäß § 4 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV in Zusammenhang mit Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1 „Grundsätze der Prävention“, in der die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung) explizit genannt werden, gelten diese Vorschriften „auch für Personen, di ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625
Sie benutzen zur Desinfektion der Arbeitsflächen eine Isopropanol-Wasserstoffperoxid (3%)-Zubereitung. H2O2 hat konzentrationsabhängig u.a. reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute und kann zu entzündlichen Veränderungen an den Atemwegen führen. Zubereitungen mit weniger als 5% H2O2 sind gefahrstoffrechtlich nicht eingestuft, es kann jedoch beim Wischen und in noch stärkerem Maße be ...
Stand: 08.04.2013
Dialog: 4345
Ist das Auftreten von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob Grenzwerte unterschritten oder die Auslöseschwelle überschritten ist. Dabei ist die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicher Stoffe zu beurteilen [§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)]. Auf welche ...
Stand: 22.03.2013
Dialog: 2941
Elementarer Schwefel, CAS-Nr. 7704-34-9 ist zwar nicht in der Stoffliste in Anhang VI der CLP-Verordnung enthalten, jedoch im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als reizend eingestuft. Nach Gefahrgutrecht ist flüssiger Schwefel wie folgt zu kennzeichnen: -UN-Nummer: 2448 -Gefahrgut-Bezeichnung: Schwefel, geschmolzen -Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 44 -Klasse: 4.1 (Entzündbare feste ...
Stand: 22.03.2013
Dialog: 354
Nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Im Falle geringer Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der GefStoffV ist keine detaillierte Dokumentation erforderlich; bei nachvollziehbarer Begründung auch in anderen Fällen nicht. Weder zu ...
Stand: 22.03.2013
Dialog: 3894
Dies ist in § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt: "(11) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insges ...
Stand: 22.03.2013
Dialog: 6336
Das krebserzeugende Potenzial von Holzstäuben bezieht sich nicht mehr allein auf Buchen- und Eichenholzstaub, sondern allgemein auf Hartholzstäube. Da der krebsauslösende Mechnanismus nach wie vor nicht vollständig geklärt ist, können Blattbestandteile nicht von vornherein ausgenommen werden. Explizit sind aber keine Veröffentlichungen bekannt, die sich speziell nur mit den Eigenschaften des Blatt ...
Stand: 01.03.2013
Dialog: 5800
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (hier Chrom-VI-Verbindungen) sind neben den §§ 8 und 9 auch die folgenden ergänzenden Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Gefahrstoffverordnung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen (Auszug): -Einhaltung von Arb ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 3470