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Welche Regelungen gibt es zum Thema Be- und Entlüftung einer Schwimmhalle?

KomNet Dialog 15782

Stand: 25.08.2015

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Belastungen, Belastungsreduktion

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Frage:

Es geht um das Thema Luftqualität in Hallenbädern, hier insbesondere die Frage nach Chlorausdünstungen in der Luft einer Schwimmhalle. Welche Regelungen gibt es hier zum Thema Be- und Entlüftung in einer Schwimmhalle bzw. ein wievielfacher Luftwechsel ist erforderlich? Welche weiteren Regelungen sind hier anzuwenden?

Antwort:

Der in Schwimmbädern häufig anzutreffende "Chlorgeruch" ist auf Nebenprodukte bei der Reaktion von Chlor/Chlorverbindungen mit den Verunreinigungen im Wasser zurückzuführen. Ausführlich hat sich das Umweltbundesamt mit dieser Thematik befaßt (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/badebeckenwasser/index.htm).

Chloramine wie Trichloramin (Stickstofftrichlorid) sind unerwünschte Nebenprodukte bei der Desinfektion des Badewassers mit Chlor oder Chlorverbindungen, genauso wie THM (Trihalogenmethan, Chloroform).
Chloramine sind offiziell nicht eingestuft, stehen aber in Verdacht, die Atemwege zu reizen. Ein Messverfahren ist für Trichloramin entwickelt worden unter der Kennzahl 8623 "Messung von Gefahrstoffen" in der BGIA Arbeitsmappe, http://www.bgia-arbeitsmappedigital.de dargestellt. Einen Luftgrenzwert (AGW) gibt es hierzu aber derzeit nicht, anders als in Frankreich (0,5 mg/m3) und Belgien (0,3 mg/m3), wobei hier allerdings nicht bekannt ist, ob es sich um Grenzwerte des Arbeitsschutzes oder um Grenzwerte zum Schutz der Badegäste handelt. In Deutschland wurden aber Grenzwerte in Bezug auf Chloramine im Badewasser festgelegt. Nach der DIN 19643 beträgt dieser 0,2 mg/l und der Grenzwert für THMs 0,02 mg/l. Hierbei sind allerdings die Randbedinungen der DIN zu beachten, die örtlichen Gesundheitsämter könnte da detailliertere Auskünfte geben.

Bei dem Forschungsprojekt "Trichloramin in Bädern" der DGUV zeigten die Messergebnisse, dass für die Höhe der Trichloraminkonzentrationen in der Hallenluft der Anteil an gebundenem Chlor im Beckenwasser sowie die lüftungstechnischen Parameter (Luftwechselrate bzw. Aussenluftanteil, Luftführung) maßgebend sind.

"Die Lüftung in Schwimmhallen erfolgt über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Es sollen raumklimatische Verhältnisse geschaffen werden, die unter Beachtung hygienischer und baulicher Anforderungen dem Benutzer sowie dem Personal Behaglichkeit vermitteln. Neben der Sicherstellung von Behaglichkeit soll die raumlufttechnische Anlage auch Geruchs- und Schadstoffe abführen, die direkt vom Menschen und aus dem Schwimmbadwasser in die Hallenluft abgegeben werden.
Für die wirkungsvolle Abfuhr von Schad- und Geruchsstoffen sind ein genügend häufiger Austausch der Hallenluft und eine effektive Luftführung entscheidend. Die Luft muss so geführt werden, dass die gesamte Hallenluft gleichermaßen ausgetauscht wird. Es dürfen in der Halle keine Zonen entstehen, die unzureichend von der Luftströmung erfasst werden."

Die Minderung der Schadstoffkonzentration in der Hallenluft kann demnach nicht allein der Badewasseraufbereitungsanlage zugewiesen, sondern muss auch von der RLT-Anlage bewirkt werden.

"Bei konstantem gebundenen Chlor nimmt der Trichloramingehalt in der Luft mit steigender Luftwechselrate (von 1 bis 11-fach) ab, da mit dem zunehmenden Austausch der Luft der Anreicherung von Trichloramin wirksam entgegen gewirkt wird."

"In der VDI 2089 "Wärme-, Raumlufttechnik, Wasserver- und entsorgung in Hallen- und Freibädern", Ausgabe 2005 sind die bei der Auslegung der raumlufttechnischen Anlage in Hallenbädern zu berücksichtigenden Parameter festgelegt. Unter anderem wird im Zuluftstrom mindestens ein 30 %iger Außenluftanteil gefordert." Weitere anwendbare Regel ist die Norm DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser".
Auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Lüftung von Hallenbädern aus 2006 weisen wir hin

Wir empfehlen Ihnen sich mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung zu setzten. Sie können auch das DGUV-Sachgebiet "Bäder" ansprechen.

Hinweis:
Die genannten Normen können kostenpflichtig über den Beuth Verlag bezogen werden.