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Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV müssen Waschräume vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbstättV finden sich noch folgende weitere Anforderungen an Waschräume aufgeführt, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet werden müssen:" ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn ein ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
Anforderungen an Sanitärräume (Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Hiernach müssen sich die Toiletten- und Waschräume in der Nähe von Arbeitsräumen befinden. Für Toilettenräume gilt zusätzlich, dass diese sich in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.Konkretis ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absa ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Um ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44035
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben gemacht ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in ein ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 43984
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
In einer Arztpraxis für Allgemeinmedizin besteht eine Infektionsgefährdung der Beschäftigten im Sinne einer ungezielten Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen (siehe Biostoffverordnung - BiostoffV -).Kittel, die Ärztinnen bzw. Ärzte, das Assistenz- und das Reinigungspersonal in Arztpraxen tragen, dienen dem Schutz ihrer Kleidung gegen die Verschmutzung mit Krankheitskeimen (z. B. in Körpersekre ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 1412
Nach der Nummer 4.1 Abs. 2 c) des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Ob dies der Fall ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) festzulegen. Hierbei hat er auch die Technis ...
Stand: 08.09.2023
Dialog: 24700
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 folgendes nachzulesen:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Eine Einordnung oder die Nennung von konkreten Beispielen ist uns leider nicht möglich, da sowohl in der ASR A4.1 - Sanitärräume als auch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht weiter definiert wird, was unter mäßig schmutzenden, stark schmutzenden oder sehr stark schmutzenden Tätigkeiten gemeint ist. Somit ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, welcher Kategorie ein ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getren ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Bei Briefzustellern handelt es sich um Beschäftigte, die unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fallen (§ 1 Absatz 1 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auf Grund des § 18 Arbeitsschutzgesetz erlassen worden.Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV. Hiernach sind Waschräume vorzusehen, wenn es ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802
Die Regelungen für Waschräume finden sich unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und au ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
Die Regelungen zu Waschräumen in Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
Nein, die Einbeziehung von Waschbecken in WC-Vorräumen ist nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Fr ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42620
Gemäß Punkt 6.2 Abs. 2 "Bereitstellung" der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" müssen die Waschräume mit einer ausreichenden Anzahl von Wasch- UND Duschplätzen ausgestattet sein. Die Anzahl ergibt sich je nach Tätigkeitskategorie aus den Tabellen 4, 5.1 oder 5.2.Die Formulierung dieses Absatzes gibt eindeutig zu erkennen, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um e ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42575
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ode ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340