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Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B. ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt:Die Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 05.02.2018
Dialog: 42190
Die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr ist R 12.Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
Nein, die Personaltoilette benötigt keinen Vorraum.Nach § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Nach Absatz 4 sind Arbeitsplätze Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Diese Definitionen treffen auf einen Flur nicht zu.Anforderungen an die Gestaltung von ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
Diese Forderung ergibt sich aus der im September 2013 veröffentlichten ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es unter dem Punkt 8.2 (2):"Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15.10. bis 30.04. beheizbar sein."Hinweis:Wie Sie den Kommentierungen zu Soll-Bestimmungen aus dem Verwaltungsrecht entnehmen können, will der Gesetzgeber für den Regelfall eine gebundene Entscheidung he ...
Stand: 11.01.2018
Dialog: 22390
Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Die ASR A4.1 "Sanitärräume" präzisiert diese Forderung. So sollte z. B. die Weglänge zwischen Arbeitsplätzen, …. und Toilettenräumen nicht länger als 50 m sein; sie darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777
Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume". Die ASR A4.1 fordert lediglich, dass in Toilettenräumen eine wirksame Lüftung zu gewährleisten ist. Ob dies durch eine freie ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 19822
Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaf ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Zwingend vorgeschrieben sind spezielle Schwarzbereichs-Toilettenanlagen nicht. Sie sollten an Hand der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze im Schwarzbereich prüfen, ob eine solche Anlage für Ihren speziellen Fall notwendig ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Schwarzbereich mit infektiösen Stoffen umgegangen wird und eine Toilettenanlage nicht nur von Beschäftigten des Schwa ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5781
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach der Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreich ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 6695
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 ArbStättV). Weitere Anforderungen an die Einrichtung und ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 der Technisch ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Anforderungen zur Rutschhemmung von Fußböden sind in der DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" aufgeführt.Im Anhang 1 der ASR A 1.5/1,2 "Fußböden" werden Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums (Begehungsverfahren – Schiefe Ebene) beschrieben.Informationen und Messgeräte, sowie deren Vor- und Nachteile, werden i ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 11361
Es ist die Bauordnung NRW und die ASR A1.8 - Verkehrswege zu befolgen, da in dem Anwendungsbereich der ASR A2.3 folgendes nachzulesen ist:"Diese Arbeitsstättenregel gilt nicht - für das Einrichten und Betreiben von a) nicht allseits umschlossenen und im Freien liegenden Arbeitsstätten b) entfallen c) Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, in denen sich Beschäftigte nur im Falle vo ...
Stand: 12.10.2017
Dialog: 30487
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
Baustellen unterliegen als Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter Beachtung der baustellenspezifischen Gegebenheiten muss ein Arbeitgeber auf der Baustelle die dortigen Arbeitsstätten grundsätzlich so wie bei einem stationären Betrieb einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung enthält viele jeweils betriebsspezifische Erleichterungen z. B. für die flexiblere Gestaltung von Pa ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Anforderungen an Umkleideräume finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (Nummer 4.1 des Anhangs) sowie in der zugehörigen ASR A4.1 "Sanitärräume" unter Punkt 7 "Umkleideräume". ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 27295
Gemäß der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Umkleideräume dann bereitzustellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in anderen Räumen umzukleiden. Sofern Umkleideräume nicht vorhanden sind, muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehe ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müss ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255