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Sowohl Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, die zu den sogenannten Druckanlagen und somit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören, als auch Krane sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitgeber die Bestimmungen der BetrSichV einhalten, um damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Be ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625
Unabhängig von einer ggfs. durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat entsprechend §3 (1) ÜAnlG der Betreiber dafür zu sorgen, dass die überwachungsbedürftigen Anlagen so errichtet, geändert und betrieben werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Beschäftigter und anderer Personen gewährleistet ist. Des Weiteren darf der Arbeitgeber/“Betreiber“ gemäß §5 (1) BetrSichV nur solche Arbeit ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dies ist auch daran zu erkennen, dass in § 22 Ordnungswidrigkeiten auf das ArbSchG verwiesen wird.Wie in der Begründung zur BetrSichV nachzulesen ist, dient diese wie bisher der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und der ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43615
Ein Verbot von Aluminiumleitern lässt sich aus der Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche der Kanalisation in die Zone 1 oder 2 (je nach Lüftung) nicht ableiten.Eine Zündgefahr ergibt sich im Zusammenhang mit Aluminium bei einer aluminothermischen Reaktion, die auch oft als Thermitreaktion bezeichnet wird. Bei dieser Reaktion werden erhebliche Energieinhalte freigesetzt, die theoretisch auc ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 5805
Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explo ...
Stand: 24.11.2021
Dialog: 43600
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt PxV ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Beim Betreiben von Arbeitsmitteln kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass unterschiedliche Prüfungen aus dem Blickwinkel verschiedener Wirkbereiche an ein und demselben Arbeitsmittel vorgenommen werden müssen. So wie z. B. im Bereich von mobilen Druckbehälteranlagen (Druckbehälter = überwachungsbedürftige Anlage mit elektrisch betriebener Kompressoreinheit = elektrisches Betriebsmittel). D. h ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung", lässt sich zu der Frage "Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach Be ...
Stand: 29.10.2021
Dialog: 42256
Zum (Eigen-)Bau von Schwerlastregalen:Regalanlagen fallen hinsichtlich der Anforderungen an ihre Beschaffenheit in den Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), welches das Inverkehrbringen von Produkten regelt. Da die angesprochenen Regale den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, ist der Aufwand der Dokumentation grundsätzlich genauso hoch, als ob Sie die Regale verkaufen w ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 19307
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
Eine Zoneneinteilung bezieht sich immer auf die gesamte Dauer eines vorgesehenen Betriebes. Außer bei Zone 0 oder Zone 20 ist dabei die Wahrscheinlichkeit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (geA) im Normalbetrieb zu ermitteln. D.h. für dem Schlauch mit der Trockenkupplung ist in Anlage 2 Nr. 2 Abs. 11 die Dauer der Verwendung vom Ankuppeln bis zum Abkuppeln zu betrachten. Für di ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43586
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort g ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort g ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wär ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei wechsel ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Bei kraftbetriebenen Arbeitsmitteln erfolgt eine Umwandlung von Energie, wie z.B. Elektroenergie, Verbrennungsenergie, Windenergie, Sonnenenergie.Handbetätigte Arbeitsmittel sind nicht kraftbetrieben. Somit zählt ein handbetätigtes Rollregal nicht zu den kraftbetätigten Regalen. ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 42796
Die systematische Zündquellen Bewertung im Sinne von DIN EN ISO 80079-36:2016-12 dient dem Hersteller dazu das gesamte Spektrum der Zündquellen zu untersuchen und dokumentiert abzudecken. Es obliegt immer dem Hersteller die bestimmungsgemäße Verwendung seines Produktes eigenverantwortlich festzulegen und hierfür die Konformität mit dem geltenden Recht der Union zu erklären. Daran knüpft sich immer ...
Stand: 10.06.2021
Dialog: 43544
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen,- der ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem Übe ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540