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Lässt sich aus den Explosionsschutz-Regeln ein Einbauverbot für Aluminiumleitern in Schächten der Kanalisation ableiten?

KomNet Dialog 5805

Stand: 11.12.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Lässt sich aus den Explosionsschutz-Regeln ein Einbauverbot für Aluminiumleitern in Schächten der Kanalisation ableiten?

Antwort:

Ein Verbot von Aluminiumleitern lässt sich aus der Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche der Kanalisation in die Zone 1 oder 2 (je nach Lüftung) nicht ableiten.


Eine Zündgefahr ergibt sich im Zusammenhang mit Aluminium bei einer aluminothermischen Reaktion, die auch oft als Thermitreaktion bezeichnet wird. Bei dieser Reaktion werden erhebliche Energieinhalte freigesetzt, die theoretisch auch zur Zündung einer Ex-Atmosphäre führen können. Dabei wird Aluminiumpulver genutzt, um Eisenoxid zu Eisen zu reduzieren; es ist allerdings immer eine Aktivierungsenergie erforderlich.


In der Praxis müsste man z.B. auf eine verrostete Stahloberfläche (Eisenoxid) schlagen, die mit Aluminiumfolie, -abrieb oder -spänen belegt ist. Alternativ könnte man mit einem Stahlschlüssel auf eine mit Flugrost belegte Aluminiumoberfläche schlagen. Die Aktivierungsenergie wird dabei durch die Schläge eingetragen. Beide Mechanismen können auf Grund der Arbeitstechnik und der verwendeten Werkzeuge im Bereich der Kanalisation üblicherwiese ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen finden sie in den Explosionsschutz-Regeln/DGUV Regel 113-001 . Danach sind Reibvorgänge zwischen Aluminium oder Magnesium (.....) und Eisen oder Stahl (ausgenommen nicht rostender Stahl, wenn die Anwesenheit von Rostpartikeln ausgeschlossen werden kann) in den Zonen 0 und 20 auszuschließen. Weiter wird empfohlen, dass während der Arbeiten mit Stahlwerkzeugen gewährleistet ist, dass explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge nicht vorhanden ist oder entstehen kann. Dies ist bei Gasen und Dämpfen messtechnisch z.B. durch Gaswarngeräte zu überwachen.