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Grundlegende Informationen finden sich unter der Nummer 1.5 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"....(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräumen ...
Stand: 28.06.2018
Dialog: 24069
Nein, dies ist grundsätzlich nicht zulässig.Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume. Dort ist folgendes nachzulesen:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ode ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Gemäß Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier ASR A4.3, hat der Arbeitgeber Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend der Unfallgefahr oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe des Betriebes vorzuhalten.Diese Regelung dient ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 22073
Für die Einrichtung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 4.4 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitsstätte, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist. Die ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
Der Begriff "Teeküche" wird in der für die Gestaltung von Arbeitsstätten maßgeblichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht verwandt.Die ArbStättV fordert bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, dass den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen zur Ver ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
Die Forderung zur Einrichtung von Ruheräumen ergibt sich aus Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können."Konkretisiert wird diese Forderung durch den Punkt 6 "Einrichtungen für schwanger ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18841
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen besc ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 1946
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und i ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
Unter der Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschä ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 27294
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten sich ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Nach Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Tec ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 42305
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräu ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Vorausset ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt, dass aus gesundheitl ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt si ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643