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Ja es ist erlaubt, den Fahrtenschreiber während Fahrten auf dem Betriebsgelände auf "OUT" zu stellen.Die Einstellung kann in Anspruch genommen werden, um zu kennzeichnen, dass es sich um eine Fahrt handelt, welche von der Aufzeichnungspflicht befreit ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person (üblicherweise das Lagerpersonal), welche die Fahrt auf dem Betriebsgelände durchführt, weder vor noch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtensc ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
Frage 1: Muss in einem als Werkstattwagen angemeldeter 5 Tonner ein EG-Kontrollgerät verbaut sein? Wie "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV))" unter Punkt 1.4 Werkstattwagen zu entnehmen ist, sind diese Fahrzeuge bei ordnungsgemäßer Verwendung ausgenommen. Somit ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Das Fragezeichen-Symbol wird sozusagen zur Überbrückung von Zeiträumen genutzt. Mit der Eingabe des Fragezeichen-Symbols werden unbekannte Zeiten auf der Fahrerkarte hinterlegt. Dies kann in Fällen, in denen für ein oder mehrere Tage zuvor Nachweise in Form einer Bescheinigung gem. § 20 FPersV oder Aufzeichnungen auf Schaublättern oder Tageskontrollblättern vorliegen, die lückenlose Dokumentation ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29562
Bei Ankunft am Fähr-/Verladeterminal erfolgt die Eingabe Fähre/Zug am Kontrollgerät, nach der Eingabe erscheint das Symbol im Display, es erlischt, sobald das Kontrollgerät Lenkzeit registriert. Die Eingabe ist auf der Fahrerkarte gespeichert und markiert den maßgeblichen Zeitpunkt (Referenzpunkt) für die Berechnung der täglichen Ruhepause. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Zug oder einer Fähre ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29253
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten zusätzlic ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Für Fahrten, die von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder der Fahrpersonalverordnung/FPersV ausgenommen sind, gibt es die Möglichkeit über das Menü des Kontrollgerätes auf die Funktion "out of scope" zu wechseln. Diese Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen. Eine Fahrerkarte wird nicht gesteckt. ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 4740
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht un ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen. Wenn er wieder zum ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 3141
Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes die K ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere Tätigkeite ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um eine nichtgewerb ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Zu 1.) Für die beschriebenen Fahrten findet die EG VO 561/2006 keine Anwendung; somit ist der Betrieb des Kontrollgerätes nicht vorgeschrieben und das Stecken einer Fahrerkarte durch das Lagerpersonal nicht notwendig. Da aber die Fahrten im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aufgezeichnet werden und bei Nichtbenutzung einer Fahrerkarte als „Fahrten ohne Karte“ registriert werden, kann di ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung einer Fahrerkar ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag od ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge, die mit einem Kontrollgerä ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse gelten die in der Frage genannten Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 3a der Fahrpersonalverordnung/FPersV. Sollten die Fahrzeuge auch mit Anhänger betrieben werden und die zulässige Gesamtmasse größer als 3,5 t, aber kleiner als 7,5 t sein, kann die Ausnahme des § 18 Nr. 4b der Fahrpersonalverordnung zum tragen kommen. Die Fahrzeuge können in einem Umk ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors; und in Artikel 65) Der Fahre ...
Stand: 11.07.2013
Dialog: 18951
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund des Gelt ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 2.800 kg, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung) .Die Lenk- und Ruhezeiten sind im § 1 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) 561/2006, insbesondere im Artikel 4, ...
Stand: 10.01.2013
Dialog: 4667