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In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeit ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung, ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft für Ar ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst" s ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- nimmt die Zahl der Hilfsmittel, aber leider auch die Zahl der Begriffskreationen ständig zu. Zur Beantwortung Ihrer Frage sollte man sich dem ursprünglichen Gesetzestext in § 5 Arbeitsschutzgesetz zuwenden. Demnach hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung, auch durch ...
Stand: 06.05.2015
Dialog: 23785
Nach § 1 (1) Nr. 15 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: Personen, die a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalte ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren nicht. Da ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert werden. Sie sollen die für ih ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt auf die inh ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Für diese Arbeiten gibt es eine spezielle Handlungshilfe; z. B. die DGUV Information 203-063 (bisher: GUV-I 8755) „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Abwasserentsorgungsbetrieben“.Der Arbeitgeber hat entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und Gefahrstoffverordnung - GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei kann das berufsgenossensch ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 5602
Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln) oder biologis ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest dort, ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt-BAr ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Die Wirkung der Partizipationsmöglichkeiten von Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bisher nicht systematisch untersucht und evaluiert worden. Daher kann hier nicht auf empirisch abgesicherte Ergebnisse verwiesen werden. Solche Ergebnisse sind derzeit nicht verfügbar. Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche betriebliche Vorhaben, wo die Umsetzung des beteiligungsorientierten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171