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auch den Auftragnehmer oder Subunternehmer ohne eigene Arbeitnehmer, da diese durch ihre Tätigkeiten auch Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährden können.Sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) wie auch nach § 6 DGUV Vorschrift 1 besteht eine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern unterschiedlicher Betriebe. In den genannten Vorschriften heißt es u.a.:„Der Arbeitgeber muss ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs-, We ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. Kann er in der Regel nicht ohne Zustimmung seines Vorgesetzten tätig werden, so fehlt es an einem eigenverantwortlichen Handeln. Eine wesentliche Voraussetzung für die eigene Verantwortung des Beauftragten ist die Ausübung der Weisungsbefugnis anstelle ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Nach der Amtlichen Begründung zu § 13 Arbeitsschutzgesetz (BT-Drucksache 13/3540 vom 22. Januar 1996) dient die Schriftform der rechtlichen Absicherung sowohl des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person. Hierbei werden regelmäßig auch die Befugnisse und Kompetenzen der beauftragten Person ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. In Bezug auf die geforderte Fachkunde haben die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen übertragenen Aufgaben sachgerecht ausführen zu können. In der Regel wird nur eine spezielle Pflichtenübertragung mit der genauen Aufgabenbeschreibung ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
die Kosten trägt.Beim Einsatz selbst ist der Verleiher als Arbeitgeber für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich: er hat sich über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu den Bedingungen und Erfordernisse am Einsatzort zu informieren. Die realen, alltäglichen Verhältnisse kennt der Entleiher. Er setzt einen Zeitarbeitnehmer wie einen eigenen Beschäftigten ein. Damit hat ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Die Anforderungen werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme, nach jeder Montage und/oder wiederkehrenden Prüfungen erfüllt ...
Stand: 21.07.2015
Dialog: 13362
für die zu treffenden Absprachen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist stets der Verleiher. Der Entleiher setzt die überlassene Person wie eigene Beschäftigte ein. Er hat die Weisungsbefugnis gegenüber den Entliehenen. Er ist verantwortlich für den Einsatz des Beschäftigten, also auch für deren Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie z. B. für persönliche Schutzausrüstungen und Unterweisungen, sofern ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
/ Unternehmer seine Mitarbeiter in diesem Bereich / an diesen Maschinen nicht Arbeiten lassen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer Geräte (Arbeitsmittel, Einrichtungen, etc.) im Betrieb untersagen, bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abbrechen (§ 4 BetrSichV und § 11 der DGUV Vorschrift 1(bisher: BGV A 1)). Die Beschäftigten haben daran ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut erfolgen. ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
diverser Fortbildungen in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Kontrolle und die Kosten für die Maßnahmen bleiben jedoch immer beim Arbeitgeber. ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
, die durch betriebliche Besonderheiten, Neuplanungen und Neubeschaffungen u.v.a.m. erforderlich werden können. Es gehört zu den ordinären Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Anlagen, Maschine u.v.a.m. arbeitsschutzrechtlich zu überprüfen, sofern dies nicht bei Prüfungen anderer wie den von Ihnen angesprochen erfolgt. In dem Fall bleibt zu prüfen, ob die Prüfungen erfolgt sind und inwieweit das Ergebnis ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
im eigenen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten.Hinsichtlich der Fachkunde wird die fachliche Qualifikation der/des Beauftragten verstanden. Hier kann durchaus die Definition aus den einschlägigen Arbeitsschutzverordnungen herangezogen werden. Fachkundig ist demnach, wer zur Ausübung der ihm obliegenden Aufgabe befähigt ist, wobei die Anforderungen an die Fachkunde abhängig sind von der jeweiligen Art ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820