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Die Montage und die spätere Nutzung von Gerüsten ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der zugehörigen TRBS 2121 Teil 1 geregelt. Hier werden keine Anforderungen an eine bestimmte Berufsausbildung gestellt, sondern Fachkundigkeit und Qualifizierung gefordert.Beim Auf- und Abbau von Gerüsten sind auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Ein Treppenturm aus Systemteilen eines Gerüstes fällt als Arbeitsmittel vollumfänglich und ausschließlich unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten". Weiterhin gelten die DGUV-Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" und die DGUV Information 201 ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit der Gerüstabnahme beauftragt sind, bietet es sich an, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese tabellarisch zu erfassen.Unabhängig von der Bestellung hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die befähigte Person den Anforderungen der BetrSichV und der TRBS 1203 genügt.Ergänzender Hinweis:Gemäß Anhang 1 "Besondere ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Absatz 7 vorgegebenen Bedingungen abweichend zulässig.Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter Nummer 2.3 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen, möglicherweise mit dem Auf-, Ab- oder Umbau verbundenen Gefährdungen.Der fachkundigen Person, die die Gerüstarbeiten beaufsichtigt, und den betroffenen Beschäftigten muss der in Nummer 3.2.2 ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
Ein Bockgerüst ist als Werkzeug ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Anhang 1 Nummer 3 der BetrSichV ist zu beachten, da diese Anforderungen bei zeitweiligem Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen unter Verwendung von Gerüsten gelten. Gemäß Anhang 1 Nummer 3.1.5 ist an Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung eine Absturzsicherung vorzusehen.Der Begriff ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
im Freien, dass die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ungeachtet der Witterungsverhältnisse stets gewährleistet.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.... Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
- und Schutzgerüste". Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf" und die DIN EN 12813 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen". In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" werden konkrete Anforderungen ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
) und gilt für alle Gefahren am Arbeitsplatz.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Weitere Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen. ..."Verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten ist der Arbeitgeber, Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung und deren Inhalt beschreibt Punkt 5.3 TRBS 2121 Teil 1 Konkret festgelegte Prüfristen gibt es nicht. Die Prüfungen können im Bedarfsfall z. B ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
des Gerüstbenutzers:Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten und für Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für ihn tätig sind. Jeder Arbeitgeber sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion überprüfen ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
Sofern das Gerüst dauerhafter Bestandteil einer baulichen Anlage werden soll, sind möglicherweise bauordnungsrechtliche Fragestellunglungen zu klären, die von hier aus nicht beurteilt werden können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die örtlichen Bauverwaltung. Darüber hinaus sind ggf. auch Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technische Regeln für Arbeitsstätten ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden. Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einem fahrbaren Gerüst darf dieses nicht vom Standort fortbewegt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515