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Nein. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion beratend tätig.Der Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen ...
Stand: 03.01.2023
Dialog: 42752
Für Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Empfänger zugewiesen sind, gelten die Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 nicht.In § 8 Abs. 5 der GbV finden sich die Angaben, die ein Jahresbericht mindestens enthalten muss."1. Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen, 2. Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier ...
Stand: 11.05.2021
Dialog: 20866
und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen sind, 2. denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR, 3. denen ausschließlich Pflichten ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 15269
in der Binnenschifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von IBC zugewiesen sind,2.denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 4922
Nein, die "begrenzten Mengen" (limited quantities) müssen nicht im Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen aufgeführt werden.Nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gelten die Vorschriften dieser Verordnung nicht für Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG ...
Stand: 05.05.2022
Dialog: 43670
an die zuständige Behörde zu übermitteln ist.Zudem sind für Baustellen für die eine Vorankündigung erforderlich ist oder auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, sofern besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt werden. ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
Gesamtmenge der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 des ADR überschritten wird. Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, muss die Summe den Wert 1.000 überschreiten. ...
Stand: 01.09.2014
Dialog: 5227
Gesamtmenge der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 des ADR überschritten wird.Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, muss die Summe den Wert 1.000 überschreiten.Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sind in § 2 GbV geregelt. ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 5040
ihre baufachliche Kenntnisse in der Regel im Rahmen einer baufachlichen Berufsausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier erworben haben.Ein Master in Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt die Anforderungen an die baufachlichen Kenntnisse, unserer Einschätzung nach, nicht und somit wäre es nicht möglich als SIGeKo zu arbeiten.Um als SiGeKo tätig zu werden, wäre beispielsweise ...
Stand: 04.08.2020
Dialog: 43203
In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Nein, die Mitarbeiter/innen müssen nicht für ihre Tätigkeit im Homeoffice als Erst- und/oder Brandschutzhelfer ausgebildet werden.In § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Besch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 42883
, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderungen.Nähe ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 2954
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse sowie ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
sind die Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die die Verantwortlichen vor Ort unterstützen müssen. Weitere Anforderungen an die Fachkräfte entnehmen Sie bitte den §§ 3 und 6 aus dem ASiG. Des Weiteren ist auch eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den §§ 5 und 6 ArbSchG durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei ist auch die Unterstützung der Fachkräfte ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
Grundlage zur Ermittlung der Gefährdung ist die Gefährdungsbeurteilung nach den § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Konkretisierungen finden Sie in der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Regel 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln".Nach Abschnitt 3.1 der DGUV Regel 103-011 muss der Ausführende, der Arbeiten ...
Stand: 18.06.2020
Dialog: 13407
Grundlage für die Bestellung von Ersthelfern ist § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" mit der DGUV Regel 100-001. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und de ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten“ f ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924