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der Laserschutzbeauftragten folgendes nachzulesen:"Für die Überwachung des sicheren Betriebs von Laser-Einrichtungen sind erforder-lichenfalls mehrere Laserschutzbeauftragte zu bestellen. Folgende Punkte können die Bestellung mehrerer Laserschutzbeauftragter erfordern:Komplexität der Aufgabenstellung (z. B. wechselnde Aufbauten, häufige Justierung, Einsatz von Fremdfirmen, unterschiedliche Fachbereiche u ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden in der DGUV Regel 1 präzisiert. Unter Nr. 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" ist u.a. vorgegeben:"Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Informationen zur Unterweisung und Ausbildung von Brandschutzhelfern enthält die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Die Entsorgungsfahrzeuge ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Auf die DGUV Information 205-003 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
" und unter Punkt 1.2 in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung".Fazit:Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen und im Zweifelsfalle mehr Beschäftigte auszubilden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen entfällt z. B. bei körperlicher Behinderung oder psychischen Krankheiten. Unterläuft dem Ersthelfer ein Fehler, obwohl er im Rahmen seines Wissens und Könnens gehandelt hat, so kann er dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits kann die unterlassene Hilfeleistung – auch aus Angst vor falschem Handeln – strafrechtlich verfolgt werden. Nähere ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
mit Gabelstaplern kommen die Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote des § 22 JArbSchG zum Tragen. Danach dürfen Jugendliche u.a. nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können". Dies gilt nicht, soweit die Arbeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden findet keine Anwendung. Die Durchführung bzw. Überwachung der Regelungen für den öffentlichen Dienst erfolgt im Wege „hierarchischer Binnenkontrolle“. Wird allerdings das Arbeitssicherheitsgesetz durch Unfallverhütungsvorschriften umgesetzt, so sind die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträgerauch für die Überwachung der Einhaltung dieser Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
:….. Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h …..Fahrerlaubnisse der Klasse B berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S und L (FeV § 6).Für Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h wird keine Fahrerlaubnis benötigt.Weitere Informationen bietet ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG-. Jedoch ist dies, aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen, bei Betriebsärzten nicht möglich. Die Einladung bzw. das Führen einer Kartei für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist nicht die Aufgabe der Betriebsärzte. Eine Übertragung dieser Pflichten z. B. an die Personalabteilung wäre denkbar. Wird diese Vorsorgedatei durch den Arbeitgeber nicht, nicht richtig ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a.) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b.) in sonstigen Betrieben 10 %, c.) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe, d ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431