Ergebnisse 1 bis 20 von 36 Treffern
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Werden in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, sind für die Türen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Anforderungen an durchsichtige Türen finden sich im Anhang unter der Nummer 1.7 Absatz 2 und 4.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.7 "Türen und Tore ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 6334
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
-Werkstatt und im übrigen Betrieb gilt die Betriebssicherheitsverordnung.Der Arbeitgeber hat bei der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die von der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Im Punkt 4.2 ist die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz festgelegt."Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen. 1. Absturzsicherungen 2. Lassen sich aus betriebstechnischen Gründen (z. B. Arbeitsverfahren, zwingende technische Gründe) Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen an deren Stelle Auffangeinrichtungen vorhanden sein. 3. Lassen sich keine Absturzsicherungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Fußböden müssen grundsätzlich so beschaffen sein (und instand gehalten werden), dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse (der zu erwartenden gleitfördernden Stoffe) und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können. Sofern eine erhöhte Rutschgefahr besteht, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Als Schutzmaßnahmen kommen insbesondere ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen gegen Absturz in einem Gefahrenbereich. Demnach ist der in Rede stehende Übergangsbereich baulich/technisch (zum Beispiel mit einer zur Dachfläche hin öffnenden Türe, die an den vorhandenen Seitenschutz anschließt) zu sichern.Ihr Lösungsvorschlag zur Sicherung des Überstiegsbereichs von Leiter zur Dachfläche in Form einer Kette in einem Abstand von 80 cm ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
vor herabfallenden Gegenständen beschrieben."Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.1. Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591
der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Nach dem Abschnitt 3.6 ist ein gefangener Raum ein Raum, der keinen direkten Zugang zu einem Flur hat und ausschließlich durch einen anderen Raum zugänglich ist. Dies trifft in Ihrem Fall zu, da ein Fenster nicht als Eingang gesehen werden kann. Somit handelt es sich bei dem von Ihnen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
, Laderampen, Fahrsteige, Gebäudeein- und -ausgänge, müssen sicher benutzbar sein. Hierbei sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen können z. B. eine Überdachung, ein Windschutz oder ein Winterdienst sein.Hinweis: Ergänzende Anforderungen an Verkehrswege auf nicht durchtrittsicheren Dächern enthält ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
) mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) einzuhalten. Insbesondere sind hier die TRBA 213 "Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen" und die TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" zu berücksichtigen.In der TRBA 213 ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 5.2 Absatz 7:"(2) Die allgemeinen Grundsätze zur Hygiene bei Tätigkeiten mit biologischen ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
. zusätzlich mit Gewichtsausgleich, hydraulisch betätigten Hubvorrichtungen oder Gasdruckfedern, ausgestattet sind. (3) Bewegliche Abdeckungen und Umwehrungen dürfen nur aus der Schutzstellung gebracht werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen getroffen sind. Sie müssen in der Schutzstellung gesichert werden können und dürfen sich nicht in Richtung der Absturzkante öffnen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" zu beachten. Gemäß ASR A1.6 sind geeignete Schutzmaßnahmen im Bereich von Treppen die Verwendung von bruchsicherem Glas oder einem anderen bruchsicheren Werkstoff. Beim Einsatz von nichtbruchsicherem Werkstoff ist eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder ein Gitter erforderlich. In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu klären ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
anzuwenden.Gleichwohl sind für Arbeitsstätten die Gefährdungen zu ermitteln und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (§3 ArbStättV - Gefährdungsbeurteilung).Nach Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV müssen Fluchtwege und Notausgängea) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
GegenständenBauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Sie sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge zu treffen.1. Reicht die bauliche Ausführung nicht aus, ein Herabfallen von Gegenständen zu verhindern, sind zum Schutz der Beschäftigten Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen anzubringen.[...]"Unter dem Punkt 5.1 ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
und der ergriffenen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik sicher sind (siehe § 4 Abs. 1 BetrSichV). Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 3 BetrSichV zu ermitteln und die sich daraus ggf. ergebenden erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.Weiterhin ist die Nummer 3 des Anhangs 1 zu beachten.Weitere Informationen finden Sie in der TRBS 2121 "Gefährdung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
erforderlich. Dies kann z. B. durch ausreichend große Bildzeichen, Symbole, farbige Tönungen oder Klebefolien erfolgen. Diese müssen sich je nach Beleuchtung und Hintergrund gut erkennbar abheben. Die diesbezüglichen Vorgaben der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind zu berücksichtigen. (2) Weiter reichende Schutzmaßnahmen sind dort erforderlich, wo trotz Kenntlichmachung ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
sind." (ArbStättV, Anhang Nummer 1.11) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" , in der DGUV Regel 103-007 (bisher: BGR 177) "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume" und in der DGUV Information 201-014 (bisher: BGI 691) "Regeln für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen" werden die Anforderungen konkretisiert. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733