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) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
Für den beschriebenen Fall braucht kein Expositionsverzeichnis geführt werden.Begründung:In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist unter dem § 2 Absatz 3 folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
Bei der Beurteilung, ob Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen die Notwendigkeit der Führung eines Verzeichnisses gemäß §10a Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nach sich ziehen, hilft die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B".Unter der Nummer 4 (Kriterien für die Aufnahme ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst einige Zeit nach der beruflichen Belastung auf. Krebserzeugende Stoffe führen in der Regel nicht sofort zu Gesundheitsstörungen, sondern in vielen Fällen vergeht eine lange Latenzzeit zwischen Exposition und Manifestation einer Krankheit. Auch Staublungenerkrankungen machen sich häufig erst bemerkbar, lange nachdem die Arbeit ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
Maßgeblich für die Entscheidung, ob Beschäftigte in das Expositionsverzeichnis für CMR-Stoffe aufgenommen werden müssen, sind die Ausführungen in der TRGS 410 ("Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B") unter Nummer 4 ("Kriterien für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis").Dort heißt es:"(3) Unbeschadet ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43609
, mindestens die folgenden Maßnahmen durchzuführen:Da es sich bei Benzen (oder auch Benzol) um einen krebserzeugenden und leichtentzündlichen Stoff handelt, sind weitreichende Schutzmaßnahmen zu treffen.Technische Maßnahmen: - Hitze/Funken/offene Flamme/heiße Oberflächen vermeiden.- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.- Behälter dicht verschlossen halten.- Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
, langfristig aufzubewahren, insbesondere bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorien 1 oder 2.Da weder die GefStoffV noch die TRGS 400 genaue Regelungen zur Archivierungsfrist von Gefahrstoffverzeichnissen beinhalten, kann zur Orientierung auf die REACH-Verordnung zurückgegriffen werden. Nach § 36 REACH-VO ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 6648
“ bei der Herstellung und Verwendung eingesetzt werden. Diese Vorgabe zum Einsatz von geschlossenen Systemen gilt in verschärfter Form auch für die Herstellung und Verwendung von krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen und Gemischen der Kategorien 1 und 2, für die dann darüber hinaus der § "10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 4024
mit krebserzeugenden/keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen oder berufsbedingter Strahlenexposition gewährleistet ist. Auf der Webseite von ODIN (https://www.odin-info.de/) ist nachzulesen, dass für eine Meldung an ODIN ist eine Einverständniserklärung der Mitarbeitenden erforderlich ist. Zuständig für ZED und ODIN ist die DGUV, bei Fragen zu den Voraussetzungen für die Meldungen bzw. Nutzung der Funktionen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 44069
, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind" der BAuA möchten wir hinweisen. Insbesondere die in der Tabelle 1 genannte Gegenüberstellung von alten und neuen Begriffen ist hier besonders hervorzuheben. Formulierung in der GefStoffV (altes Recht): Krebserzeugend Kat.1, Kat.2 (§ 8 Absatz 7, § 10) Einstufung nach den Vorgaben der CLP-Verordnung: Carc. 1A, 1B ...
Stand: 11.10.2016
Dialog: 27637
Stoffeigenschaften (z.B. Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt, TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugen-der, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“, TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren“ und TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“)," Somit ist spätestens bei der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, eine Ersatzstoffprüfung ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Gesundheitsgefahren als auch physikalisch-chemische Gefährdungen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Gesundheitsgefahren ist auf Basis der vorliegenden Informationen (es werden nach der Fragestellung keine Tätigkeiten mit als krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen durchgeführt) zunächst zu prüfen, ob die Maßnahmen der Maßnahmenstufen 1 (§ 8) und 2 (§ 9) ausreichen um ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
desArbeitsschutzes und derArbeitsmedizin.Erforderliche Maßnahmen aus der Sicht des Arbeitsschutzes:Für Ihre Fragestellung gibt es keine normativen Vorgaben. Man könnte einen Analogieschluss mit der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ machen.Grundlage für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis ist das Ergebnis ...
Stand: 19.12.2022
Dialog: 24843
903), Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen (TRGS 910) oder Beurteilungsmaßstäbe in den entsprechenden TRGS veröffentlicht wurden. Weitere Informationen zu krebserzeugenden und sensibilisierenden Gefahrstoffen finden sich in den TRGS 905 und TRGS 907.“In der Praxis werden bspw. auch Schweißrauche, Metall- und Holzstäube sowie Dieselmotoremissionen in der Regel im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601