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" dürfen Feuerwerkskörper des Codes 1.4S ohne Gesamtmengenbegrenzung in einem Fahrzeug befördert werden. Anforderungen an das Fahrpersonal werden dabei nicht gestellt. Feuerwerkskörper des Codes 1.4G dürfen nur bis zu einen Grenzwert von 333 kg Nettoexplosivstoffmasse ohne ADR-geschultes Fahrpersonal befördert werden. Danach muss eine Fahrerausbildung nach dem Abschnitt 8.2.1 des ADR ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 3060
anzuwenden.Die Beschäftigten müssen unterwiesen werdenHandhabung/Verstauung/Ladungssicherung, Stapelverträglichkeit prüfen, Versandstücke vor Beschädigung schützenAbsender muss den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse informieren.Das Produkt ist in zusammengesetzten Verpackungen oder in Trays verpackt. Die zusammengesetzten Verpackungen oder LQ-Verpackungen (englisch ...
Stand: 02.05.2019
Dialog: 18999
Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit– dem Ausdruck «UMVERPACKUNG» gekennzeichnet sein; die Buchstabenhöhe des Kennzeichens «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein. Das Kennzeichen muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung nach Unte ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
Die Bezettelungsvorschriften finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.1 des ADR. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"5.2.2.1.1 Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist.5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare Gefahrkennzeic ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5779
Die Gewichtsklasse eines Fahrzeuges spielt bei der Anwendung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter keine Rolle.Freistellungen in Zusammenhang mit Gefahrgutmengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) ergeben sich aus einer Auflistung nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6.2 des ADR. Für die genannten Gefahrklassen 4.1 und 4.2 ergeben sich im Straßenverkehr folgend ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6221
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR a ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
Die Gefahrgutvorschriften sehen zwar eine Befreiung für Privatpersonen vor, allerdings sind in Ihrem Fall die vorgesehenen Mengenbegrenzungen überschritten.Die genauen Angaben finden Sie in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a) des ADR.In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Gefahrgutvorschriften im vollem Umfang anzuwenden sind.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal eine Unterweisung über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren erhalten.Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.Zusammenfassung: Die ADR- Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zur Beförderung ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
ist ein Beförderungspapier bei dem Transport gem. 1.1.3.6 zu erstellen und mitzuführen. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1.). Dort heißt es: 1. Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden. Hinweis: Auf die Ausnahme 18 der Gefahrgut ...
Stand: 02.01.2017
Dialog: 27358
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt. ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 43081
gestellten Quadrats (Raute) haben. Die Mindestabmessungen müssen 100 mm x 100 mm und die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands der Raute 2 mm betragen. Die Linie innerhalb des Rands muss parallel zum Rand des Gefahrzettels verlaufen, wobei der Abstand zwischen dieser Linie und dem Rand 5 mm betragen muss. In der oberen Hälfte muss die Linie innerhalb des Rands dieselbe Farbe wie das Symbol ...
Stand: 29.12.2017
Dialog: 640
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen w ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Sie in den „Anwendungsbereich“ dieser Freistellung und sind von vielen Vorschriften des ADRs befreit, aber nicht von allen!Beispielsweise muss der Fahrer keinen ADR-Schein haben oder das Fahrzeug muss nicht speziell gekennzeichnet werden.Vorschriften die dennoch eingehalten werden müssen, sind beispielsweise das Mitführen eines Beförderungspapiers (näheres dazu unter 5.4.1 ADR), die Unterweisung der Personen, deren ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571