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Bei den Schäkeln handelt es sich um Anschlagmittel. Dies ist in 2 "Begriffsbestimmungen" unter Nummer 6 der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" nachzulesen:"Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last, Lastaufnahmemittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 44029
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
Die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 Nummer 3.15.2.2 ist hier eindeutig. Es ist spätestens alle 3 Jahre eine Rissprüfung durchzuführen. Ein abweichen hiervon ist nicht vorgesehen.In der DGUV Information 209-013 "Anschläger" ist unter der Nummer 25. Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel noch folgendes nachzulesen:"Für die „Besonderen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43475
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
der Prüfaufzeichnung erfolgen. Der Prüfnachweis stellt die eigentliche Quelle für die Angabe nach der zu prüfenden Rechtsgrundlage dar.In § 17 Betriebssicherheitsverordnung wird für Aufzüge ausgeführt, dass auf der Kennzeichnung, z.B. durch eine Prüfplakette, sich der Monat und das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt, demnach nicht die Prüfgrundlage (gesetzliche Bestimmung ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
", entnommen werden.Zur Kennzeichnung wird unter Ziffer 4.2.7.1 der DGUV Regel 208-061 u.a.ausgeführt:"An ortsfesten Regalen, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen grundsätzlich folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:• Hersteller oder Einführer,• Typbezeichnung,• Baujahr oder Kommissionsnummer,• zulässige ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
ist im Regelwerk eine spezielle Dokumentation in Form von Prüfbüchern, Prüfprotokollen oder Vergleichbarem gefordert. Auch in Fällen ohne vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen ist die Aufbewahrung aus Nachweisgründen zumindest bis zur nächsten Prüfung erforderlich. Eine Kennzeichnung geprüfter Geräte ist für den Nutzer hilfreich und kann beispielsweise durch Prüfplaketten erfolgen." ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
) zum Prüfergebnis erforderlich.Da nach § 14 (7) BetrSichV eine Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen (bis zur nächsten Prüfung) gefordert wird, ist die "Verbindung" von Prüfgegenstand und zugehöriger Aufzeichnung in welcher Form auch immer, daher obligatorisch. Wie sonst soll ein Nachweis der sicheren Verwendung für das jeweilige ausgegebene Arbeitsmittel erfolgen? Ob diese Kennzeichnung, z. B. neben ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation enthalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
eines von Ihnen vorgesehenen Arbeitsmittels (Produkts) getroffen. So wie weiter von Ihnen beschrieben, sorgen Sie dafür, innerbetrieblich zu erkennen, ob die gelieferten Produkte der von Ihnen bestellten Ware entsprechen. Der Hersteller bestätigt mit seiner CE-Kennzeichnung und der dazugehörigen Konformitätserklärung das Einhalten der für dieses Produkt geltenden Herstellungsnormen und damit ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
).*******************************************HinweisMit der am Betriebsmittel angebrachten CE-Kennzeichnung dokumentiert und erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht. Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität, sondern Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen des Produktes in den europäischen ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam eine Schulung entwickelt, um eine optimale Qualifikation der Lagerinspekteure zu gewährleisten."Hinweis:Immer mehr Produkte müssen nach dem Bauproduktenrecht wie z. B. der Bauproduktenverordnung am Markt bereitgestellt werden und dann eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist ein sehr unübersichtliches und sich ständig änderndes Rechtsgebiet.Wir ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 19307
als separates Produkt und muss zusammen mit einer gesonderten EG-Konformitätserklärung geliefert werden, muss die CE-Kennzeichnung tragen und mit einer eigenen Betriebsanleitung geliefert werden.. . . die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine . . . selbst an ihr anbringt . . .Dass die auswechselbare Ausrüstung für den Zusammenbau mit der Maschine vorgesehen ist, bedeutet, dass die Kombination ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 43716