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unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.Das bedeutet, dass in der Personalcafeteria, die gemäß Ihren Ausführungen als Pausenraum und Kantinenraum gilt, eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen muss. Für die Beschäftigten der Kantine (Küchenpersonal ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28347
Anforderungen an die Bereitstellung von Pausenräumen sind in der Arbeitststättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Danach muss der Arbeitgeber bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern den Beschäftigten einen Pausenraum oder einen entsprechenden Pausenbereich zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Dort ist unter der Nummer 4.2 folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
Die Regelungen zur Gestaltung von Pausenräumen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.2 Absatz 2 Buchstabe b sind Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 42237
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter der Nummer 4.2 Folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
Betriebskantinen, die als Pausenräume für Beschäftigte genutzt werden, müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Pausenräumen genügen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Nummer 4.2 gefordert, dass Pausenräume leicht erreichbar und in ausreichender Größe bereitstehen sollen. Sie sind entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit Tischen und Sitzgelegheiten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte beschäftigt werden oder gesundheitliche Gründe oder die Art der ausgeübten Tätigkeit dies erfordert. Konkrete Aussagen zu Anforderungen an Pausenräume für Busfahrer werden hier nicht aufgeführt. Wobei zu beachten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 1946
Der Begriff "Teeküche" wird in der für die Gestaltung von Arbeitsstätten maßgeblichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht verwandt.Die ArbStättV fordert bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, dass den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656