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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltoren, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung de ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrückl ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen, - in den Be ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig von den be ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
erforderlich? "Vor jeder Inbetriebnahme muss am Stromerzeuger eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und eine Funktionsprüfung erfolgen. Zusätzlich muss an Stromerzeugern der Ausführung „C“ nach dieser DGUV Information die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten festgestellt werden." Frage 2: Wer darf die Prüfungen durchführen? "Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
der Prüffristen sollten auf jeden Fall die Bedienungsanleitung des Herstellers und die darin enthaltenen Empfehlungen herangezogen werden.Die Frage nach den Anforderungen an den Prüfer lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies ist abhängig von dem vom Hersteller vorgegebenen Prüfumfang. Bei manchen Geräten ist evtl. eine einfache, regelmäßige Sichtprüfung ausreichend, die von einer eingewiesenen Person ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
von den Montagebedingungen abhängt (z. B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person die ordnungsgemäße Montage und die sicherer Funktion prüfen. Gleiches gilt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und Arbeitsmittel, an denen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können (vergl. § 14 BetrSichV). Als Prüfperson ist dann eine befähigte Person ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
, die die Prüfungen durchführt. Die BetrSichV schreibt hier nicht zwingend eine Prüfung durch den TÜV (oder andere Organisationen) vor und es werden auch keine konkreten Fristen vorgegeben. Mit der Prüfung von Arbeitsmitteln können sowohl geeignete eigene Mitarbeiter als auch externe Prüfer beauftragt werden. Aus der Betriebssicherheitsverordnung kann sich durch die folgenden Regelungen eine Prüfpflicht ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 9289
Auf der Internetseite www.sichere-schule.de ist hierzu Folgendes nachzulesen:"Schultafeln sind regelmäßig, mindestens jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen und bei Bedarf instand zu setzen. Dies sollte auch dokumentiert werden. Hilfe zur Umsetzung dieser Vorgaben befindet sich in der Schrift „Sichere Schultafeln“." ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43488
Gemäß § 4 Abs.3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die im § 4 Abs. 3 ArbStättV genannten Sicherheitseinrichtungen ( Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
Dienstwaffen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie sind mindestens einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit zu prüfen. Begründung: Arbeitsmittel und deren Verwendung werden im § 2 BetrSichV wie folgt definiert: "Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.1. Stationäre elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind jährlich zu prüfen.2. Schutzmaßnahmen mit RCDs ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
, rechtzeitig festgestellt werden." Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt, wenn die in Tabelle 1A der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (§ 5) genannten ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Vorgabe gilt auch für Lastaufnahmemittel. Hinweise für die Prüfung können auch dem Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) entnommen werden. Konkretisierungen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
);• nachträgliche Ausschnitte, Abstände zu Bauteilen (Randeinfassung)."Anforderungen an den Prüfer werden in der DGUV Information 208-007 nicht genannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich festzulegen. Als Orientierung können die Anforderungen an die Instandhaltung dienen. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"Instandhaltungsarbeiten können von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Im Zweifel ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42514