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auf Fahrzeuge anwendbar sind.Auch für Fahrzeuge gelten jedoch die Vorschriften des § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, wonach der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung ermitteln muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Und für eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes in einem Elektrofahrzeug muss ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 28344
: Kraftfahrzeuge, die im Straßendienst auf Schnellverkehrsstraßen oder Straßen mit starkem Verkehr eingesetzt werden, sind mit Rundumleuchten auszurüsten. Nähere Erläuterungen dazu bietet das Regelwerk der Unfallversicherungsträger nicht. Es liegt daher im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen, ob und wie die Fahrzeuge mit Rundumlicht ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
Der Arbeitgeber hat auch für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auch auf mögliche Gefährdungen durch zu hohe Temperaturen im Fahrzeuginneren eingegangen werden. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 3828
der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. In die Gefährdungsbeurteilung ist die DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" einzubeziehen. Anforderungen an Absturzsicherungen sind § 24 "Arbeitsplätze auf Fahrzeugen" und § 25 "Ein- und Ausstiege, Aufstiege" sowie den entsprechenden Durchführungsanweisungen zu entnehmen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
, die technischen Gegebenheiten zu prüfen und im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung die Betriebsvorschriften für den Bahnbetrieb festzulegen. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten: - Für das Fahren eines Zuges muß ein Befähigungsnachweis des Fahrzeugführers vorliegen (siehe auch § 24 DGUV Vorschrift 73 (bisher: BGV D 30) "Schienenbahnen"). - Wer ein Fahrzeug führt, ist für die Sicherheit während ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Arbeitsplatz vorhanden ist.Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen auf Fahrzeugen siehe auch Anhang 2."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Absturzsicherung auf dem Fahrzeug eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Für weitere Fragen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Hier sind aber keine Beschränkungen oder Erleichterungen bekannt, die über das Maß der StVO herausgehen.Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung für die Dienstfahrten zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen. Hierbei ist auch das evtl. nötige Telefonieren während der Fahrt zu berücksichtigen. ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt -bis auf den dortigen § 5 und 1.3 des Anhangs- nicht für Arbeitsstätten in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4364
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei sind insbesondere die Allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG einzuhalten. Im Rahmen der Gefärdungsbeurteilung kann die ArbStättV und die ASR'en als Erkenntnisquelle herangezogen werden.Anders sieht ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Es müssen verschiedene Situationen unterschieden und in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden:Es bewegt sich nur einer dieser Transportwagen gleichzeitig durch den Flur, der für den Notfall als Fluchtweg ausgewiesen ist.Es bewegen sich mehrere Transportwagen im Einbahnstraßenverkehr mit variabler Bewegungsrichtung durch den FlurEs können sich Transportwagen begegnen.Solange ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
im Fahrzeug werden. "Solche Halterungen gelten in der Regel nicht als Einbau, sondern als Ladung", sagt Michael Bretschneider-Hagemes, IFA-Experte für mobile Kommunikation. Sie benötigten damit keine Zulassung zum Einsatz im Straßenverkehr, und Hersteller seien nicht verpflichtet, Crash-Tests durchzuführen. Bretschneider-Hagemes: "Verwenden Sie nur geprüfte und nachweislich crashsichere Halterungen." So ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 27299
Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt. Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt.Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert.Beim Transport von Gefahrgütern ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 12776
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Pausen in einem Fahrzeug abzuhalten.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für Arbeitsstätten in Betrieben in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
Aus dem Arbeitsschutzrecht liefert keine der einschlägigen Vorschriften/Regelungswerke (s.u.) explizite Angaben zum Flächenbedarf oder zu Abmessungen von Rangier- und Abstellflächen für LKW allgemein oder ihrer Anhänger und Sattelauflieger im speziellen. Vordergründig werden die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände geregelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Grundsätzlich stellen Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen von Fahrzeugen so gefährliche Verkehrsvorgänge dar, dass sie nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Dennoch entstehen im Alltag, z.B. beim Durchführen von Abfallsammelfahrten, immer wieder Situationen, in denen Abfallsammelfahrzeuge rangieren und somit zurücksetzen müssen. So zum Beispiel auch beim Wenden im Wendehammer oder mitunter ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023
Straßenverkehrs oder benutzter Gleisanlagen ist durch Absperrungen, Sicherungsposten oder Signaleinrichtungen zu sichern. § 15a Baustellenverkehr (1) Für den Baustellenverkehr sind Fahrordnungen aufzustellen und Verkehrswege festzulegen. (2) Ist bei Fahr- und Arbeitsbewegungen die Sicht des Fahrzeug- oder Maschinenführers auf seinen Fahr- oder Arbeitsbereich eingeschränkt, muß ein Sicherungsposten eingesetzt ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 12593
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575